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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Stigenhof; Lärmsanierung Mitwirkung und Anhörung vom 11. April 2024 Gemeinden:

Wangen-Brüttisellen, Volketswil und Dübendorf

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:

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Gegenstand:

Durch den aktuellen Betrieb auf dem Schiessplatz Stigenhof werden die massgebenden Grenzwerte bei zwei Liegenschaften mit lärmempfindlichen Räumen überschritten. Das Vorhaben sieht die Lärmsanierung des Schiessplatzes Stigenhof in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen vor. Die Lärmsanierung umfasst die Installation einer Rasterdecke bei den bestehenden Kurzdistanz (KD)-Boxen 1 und 2. Gleichzeitig sollen die KD-Boxen mit einem emissionsfreien Kugelfangsystem ausgerüstet werden. Die Lärmbelastung kann nach Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen soweit reduziert werden, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden.

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Projektdossier inkl. Pläne Beilage 1 Angaben Betrieb Beilage 2 Lärmsanierungskonzept Beilage 3 Isophonenkarte Beilage 4 Sanierungsprojekt Kugelfang Beilage 5 Bestätigung Revierförster Beilage 6 Kontroll- und Betriebskonzept Sickerwasser Beilage 7 Ziviles Baugesuchformular Beilage 8 Bestätigung Fachbereich UNS ar Immo

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Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 15. April bis 14. Mai 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Online unter: https://www.wangen-bruettisellen.ch/baupublikationen ­ Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen ­ Gemeinde Volketswil, Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil ­ Gemeinde Dübendorf, Stadtplanung, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

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Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

11. April 2024

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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