BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Berichtigung: ersetzt die Publikation im Bundesblatt Nr. 49 vom 11. März 2024 (BBl 2024 550)
Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen vom 16. April 2024
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Fonganil (W-6409, 465 g/l Metalaxyl-M) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Aubergine
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Kraut- und FruchtKonzentration: 0.021 % fäule, SeptoriaWartefrist: 3 Wochen Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
1, 2, 3, 4, 5, 7
Baby-Leaf (Asteraceae)
Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée
1, 2, 6
Baby-Leaf (Chenopodiaceae)
Falscher Mehltau Aufwandmenge: 0.21 l/ha des Spinats, Wartefrist: 2 Wochen Papierfleckenkrankheit des Spinats
1, 2, 3, 4
Melonen
Krätze der Kürbisgewächse
1, 2, 3, 4
1
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
SR 916.161
2024-0966
BBl 2024 847
BBl 2024 847
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Rhabarber
Falscher Mehltau des Rhabarbers
Aufwandmenge: 0.21 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August
1, 2, 3, 4
Rucola
Alternaria spp., Phoma, Pythium spp., Weisser Rost
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 6
Salate (Asteraceae)
Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae), und Chicorée
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 6
Spinat
Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats
Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3, 4
Zwiebeln Schalotten Knoblauch
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 3, 4
Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04.
4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04 enthält.
5 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
6 Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
7 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Das Pflanzenschutzmittel Cymoxanil WG (W-6693, 45 % Cymoxanil) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Erbsen mit Hülsen
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Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Falscher Mehltau der Erbse
Aufwandmenge: 0.25 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3, 6, 7
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Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Schalotten
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 0.180.25 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 4, 5, 6, 7
Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.
3 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
4 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
5 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthält.
6 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
7 Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
Das Pflanzenschutzmittel Revus (W-6509, 250 g/l Mandipropamid) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Rhabarber
Zwiebeln
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Falscher Mehltau des Rhabarbers
Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August
1, 2, 3
Falscher Mehltau Aufwandmenge: 0.5 l/ha der Zwiebel, MehlWartefrist: 3 Wochen krankheit der Zwiebel, Papierfleckenkrankheit der Zwiebel, Rost auf Zwiebel-Arten, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse
1, 2, 3
Auflagen für die Anwendung 1 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
2 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.
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Das Pflanzenschutzmittel Forum (W-6249, 150 g/l Dimethomorph) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Gemüsebau Zwiebeln Schalotten
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 3, 4, 5
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
2 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
3 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.
4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
5 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.
Die Pflanzenschutzmittel Amistar (W-5481, 250 g/l Azoxystrobin) Hortosan (W-5481-1, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar (W-5481-2, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva. (W-5481-3, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar W-5481-4, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva (W-5481-5, 250 g/l Azoxystrobin) MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6, 250 g/l Azoxystrobin) Chamane (W-7150, 250 g/l Azoxystrobin) Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin) Legado (W-7238, 250 g/l Azoxystrobin) Heritage Flow (W-7365, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin) Diagonal (W-7496, 250 g/l Azoxystrobin) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Gemüsebau Bohnen ohne Hülsen
Rost der Bohne
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.
Die Pflanzenschutzmittel Chamane (W-7150, 250 g/l Azoxystrobin) Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin) Legado (W-7238, 250 g/l Azoxystrobin) Heritage Flow (W-7365, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin) Diagonal (W-7496, 250 g/l Azoxystrobin) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Bohnen ohne Hülsen
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Brennfleckenkrankheit der Bohne
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.
Das Pflanzenschutzmittel Signum (W-6994, 26,7 % Boscalid, 6,7 % Pyraclostrobin) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Tomaten
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Samtfleckenkrankheit der Tomate
Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 1,5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 3, 4, 7, 8
Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
2 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.
3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
4 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
5 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
6 Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
7 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
8 Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.
Das Pflanzenschutzmittel Moon Sensation (W-6961, 250 g/l Trifloxystrobin, 250 g/l Fluopyram) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Gemüsebau Bohnen
Rost der Bohne
Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
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Das Pflanzenschutzmittel Moon Privilege (W-6828, 500 g/l Fluopyram) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Gemüsebau Chicorée
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
1, 2, 3, 4
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
4 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Die Pflanzenschutzmittel Score 250 EC (W-4933, 250 g/l Difenoconazol) Slick (W-5056, 250 g/l Difenoconazol) Bogard (W-5056-1, 250 g/l Difenoconazol) Slick (W-5056-2, 250 g/l Difenoconazol) SICO (W-5056-3, 250 g/l Difenoconazol) SCORE PROFI (W-5056-4, 250 g/l Difenoconazol) Score Profi (W-5056-5, 250 g/l Difenoconazol) Difcor 250 EC (W-6452, 250 g/l Difenoconazol) Genius Rex (W-6452-1, 250 g/l Difenoconazol) Divo (W-7342, 250 g/l Difenoconazol) Lumino (W-7521, 250 g/l Difenoconazol) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Mangold
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
CercosporaAufwandmenge: 0.5 l/ha und RamulariaWartefrist: 2 Wochen Blattfleckenkrankheiten
Auflagen
1, 2, 3, 4, 5
Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
2 SPe 1: Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.
3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
4 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
5 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt diejenige vom 11. März 2024. Folgende Anwendungen wurden in der vorliegenden Allgemeinverfügung im Vergleich zu derjenigen vom 11. März 2024 gestrichen, da diese mittlerweile regulär bewilligt sind und somit die Bedingungen nach Art. 40 PSMV nicht mehr erfüllen: Wirkstoffe
Azoxystrobin
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Produkte
Gemüsebau Amistar (W-5481), Bohnen ohne Hülsen Brennfleckenkrankheit der Bohne, Hortosan (W-§5481-1) Amistar (W-5481-2) Ortiva (W-5481-3) Amistar (W-5481-4) Ortiva (W-5481-5) MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6)
Boscalid, Pyraclostrobin
Knollensellerie
SeptoriaSignum (W-6994) Blattfleckekrankheit des Selleries
Boscalid, Pyraclostrobin
Bundzwiebeln
Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse
Signum (W-6994)
Auch wurde das Produkt Azbany (W-7334) in der vorliegenden Allgemeinverfügung im Vergleich zu derjenigen vom 11. März 2024 gestrichen, da es seit dem 24. Juni 2021 über keine reguläre Bewilligung mehr verfügt und die Aufbrauchfrist am 24. Juni 2023 ausgelaufen ist.
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Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19682 die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
16. April 2024
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
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SR 172.021
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