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Berichtigung: ersetzt die Publikation im Bundesblatt Nr. 49 vom 11. März 2024 (BBl 2024 550)

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen vom 16. April 2024

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Fonganil (W-6409, 465 g/l Metalaxyl-M) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Aubergine

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Kraut- und FruchtKonzentration: 0.021 % fäule, SeptoriaWartefrist: 3 Wochen Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

1, 2, 3, 4, 5, 7

Baby-Leaf (Asteraceae)

Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée

1, 2, 6

Baby-Leaf (Chenopodiaceae)

Falscher Mehltau Aufwandmenge: 0.21 l/ha des Spinats, Wartefrist: 2 Wochen Papierfleckenkrankheit des Spinats

1, 2, 3, 4

Melonen

Krätze der Kürbisgewächse

1, 2, 3, 4

1

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

SR 916.161

2024-0966

BBl 2024 847

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Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Rhabarber

Falscher Mehltau des Rhabarbers

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August

1, 2, 3, 4

Rucola

Alternaria spp., Phoma, Pythium spp., Weisser Rost

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Salate (Asteraceae)

Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae), und Chicorée

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Spinat

Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 4

Zwiebeln Schalotten Knoblauch

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4

Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04.

4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04 enthält.

5 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

6 Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.

7 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

Das Pflanzenschutzmittel Cymoxanil WG (W-6693, 45 % Cymoxanil) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Erbsen mit Hülsen

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Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Falscher Mehltau der Erbse

Aufwandmenge: 0.25 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 6, 7

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Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Schalotten

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 0.18­0.25 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 4, 5, 6, 7

Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.

4 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

5 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthält.

6 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

7 Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.

Das Pflanzenschutzmittel Revus (W-6509, 250 g/l Mandipropamid) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Rhabarber

Zwiebeln

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Falscher Mehltau des Rhabarbers

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August

1, 2, 3

Falscher Mehltau Aufwandmenge: 0.5 l/ha der Zwiebel, MehlWartefrist: 3 Wochen krankheit der Zwiebel, Papierfleckenkrankheit der Zwiebel, Rost auf Zwiebel-Arten, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse

1, 2, 3

Auflagen für die Anwendung 1 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

2 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.

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Das Pflanzenschutzmittel Forum (W-6249, 150 g/l Dimethomorph) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Zwiebeln Schalotten

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4, 5

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.

3 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.

4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.

5 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.

Die Pflanzenschutzmittel Amistar (W-5481, 250 g/l Azoxystrobin) Hortosan (W-5481-1, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar (W-5481-2, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva. (W-5481-3, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar W-5481-4, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva (W-5481-5, 250 g/l Azoxystrobin) MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6, 250 g/l Azoxystrobin) Chamane (W-7150, 250 g/l Azoxystrobin) Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin) Legado (W-7238, 250 g/l Azoxystrobin) Heritage Flow (W-7365, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin) Diagonal (W-7496, 250 g/l Azoxystrobin) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:

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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Bohnen ohne Hülsen

Rost der Bohne

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.

2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.

Die Pflanzenschutzmittel Chamane (W-7150, 250 g/l Azoxystrobin) Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin) Legado (W-7238, 250 g/l Azoxystrobin) Heritage Flow (W-7365, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin) Diagonal (W-7496, 250 g/l Azoxystrobin) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Bohnen ohne Hülsen

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Brennfleckenkrankheit der Bohne

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.

2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.

Das Pflanzenschutzmittel Signum (W-6994, 26,7 % Boscalid, 6,7 % Pyraclostrobin) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:

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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Tomaten

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Samtfleckenkrankheit der Tomate

Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 1,5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 3, 4, 7, 8

Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.

2 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.

3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

4 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.

5 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

6 Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.

7 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

8 Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.

Das Pflanzenschutzmittel Moon Sensation (W-6961, 250 g/l Trifloxystrobin, 250 g/l Fluopyram) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Bohnen

Rost der Bohne

Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

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Das Pflanzenschutzmittel Moon Privilege (W-6828, 500 g/l Fluopyram) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Chicorée

Sclerotinia-Fäule

Aufwandmenge: 0.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

4 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

Die Pflanzenschutzmittel Score 250 EC (W-4933, 250 g/l Difenoconazol) Slick (W-5056, 250 g/l Difenoconazol) Bogard (W-5056-1, 250 g/l Difenoconazol) Slick (W-5056-2, 250 g/l Difenoconazol) SICO (W-5056-3, 250 g/l Difenoconazol) SCORE PROFI (W-5056-4, 250 g/l Difenoconazol) Score Profi (W-5056-5, 250 g/l Difenoconazol) Difcor 250 EC (W-6452, 250 g/l Difenoconazol) Genius Rex (W-6452-1, 250 g/l Difenoconazol) Divo (W-7342, 250 g/l Difenoconazol) Lumino (W-7521, 250 g/l Difenoconazol) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:

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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Mangold

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

CercosporaAufwandmenge: 0.5 l/ha und RamulariaWartefrist: 2 Wochen Blattfleckenkrankheiten

Auflagen

1, 2, 3, 4, 5

Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

2 SPe 1: Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.

3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.

4 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.

5 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

Diese Allgemeinverfügung ersetzt diejenige vom 11. März 2024. Folgende Anwendungen wurden in der vorliegenden Allgemeinverfügung im Vergleich zu derjenigen vom 11. März 2024 gestrichen, da diese mittlerweile regulär bewilligt sind und somit die Bedingungen nach Art. 40 PSMV nicht mehr erfüllen: Wirkstoffe

Azoxystrobin

Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Produkte

Gemüsebau Amistar (W-5481), Bohnen ohne Hülsen Brennfleckenkrankheit der Bohne, Hortosan (W-§5481-1) Amistar (W-5481-2) Ortiva (W-5481-3) Amistar (W-5481-4) Ortiva (W-5481-5) MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6)

Boscalid, Pyraclostrobin

Knollensellerie

SeptoriaSignum (W-6994) Blattfleckekrankheit des Selleries

Boscalid, Pyraclostrobin

Bundzwiebeln

Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse

Signum (W-6994)

Auch wurde das Produkt Azbany (W-7334) in der vorliegenden Allgemeinverfügung im Vergleich zu derjenigen vom 11. März 2024 gestrichen, da es seit dem 24. Juni 2021 über keine reguläre Bewilligung mehr verfügt und die Aufbrauchfrist am 24. Juni 2023 ausgelaufen ist.

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Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19682 die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

16. April 2024

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

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SR 172.021

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