BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) Die Europäische Union sieht mit der Verordnung (EU) 2022/1190 vom 6. Juli 2022 vor, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) im Schengener Informationssystem (SIS) zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und von Terrorismus Informationsausschreibungen bei Schengen Staaten veranlassen kann. Die Umsetzung ins Landesrecht erfordert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI). Mittels der Informationsausschreibungen ist für die Endnutzer des SIS, wie die Mitarbeitenden der Kantonspolizeien oder des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), bei einer Abfrage im SIS ersichtlich, dass eine bestimmte Person im Verdacht steht, in eine in den Zuständigkeitsbereich von Europol fallende Straftat verwickelt zu sein. Gestützt darauf ergreifen die zuständigen Behörden die in der Ausschreibung vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist auch vorgesehen, dass Europol die Schweiz zur Eingabe von Informationsausschreibungen im SIS anfragen darf. Auch dies wird mit der geplanten landesrechtlichen Umsetzung ermöglicht.

Datum der Eröffnung: 10. April 2024 Vernehmlassungsfrist: 28. Juni 2024 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/11/cons_1

15. April 2024

2024-0981

Bundeskanzlei

BBl 2024 832

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