Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion ­

Gemeinde Unterschächen UR, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Unterschächen sonnseits Projekt-Nr. 411.3-UR-0018/0001

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Gemeinde Erstfeld UR, Schutzbauten und -anlagen, Sanierung & Verbauung Vorder Schattig, Rutschtal Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0032

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Gemeinde Simplon VS, Schutzbauten und -anlagen, Bannwald Projekt-Nr. 431.1-VS-3335/0001

Integralprojekte: ­

Gemeinden Wildhaus, Alt St. Johann SG, Obertoggenburg Projekt-Nr. 401-SG-9000/0010 ­ mit folgenden Komponenten: Waldbau Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion

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Gemeinde Pfäfers SG, WB ­ B/C Taminatal Projekt-Nr. 401-SG-9000/0009 ­ mit folgenden Komponenten: Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

4. Oktober 2005

5768

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

2005-2450