Fernmeldegesetz

Notifikation einer Verfügung atms Telefon- und Marketing Services GmbH, Franzensbrückenstrasse 5, A-1020 Wien Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21.01.2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 22. Dezember 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Nummer 0906 600933 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 780 Franken bestimmt und atms GmbH auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab deren Eröffnung bzw. dem Datum der entsprechenden amtlichen Publikation im Bundesblatt (BBl) bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Verfügung kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

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2005-0188