zu 03.454 Parlamentarische Initiative Bürgerrechtsgesetz. Änderung Bericht vom 27. Oktober 2005 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates Stellungnahme des Bundesrats vom 2. Dezember 2005

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, zum Bericht vom 27. Oktober 2005 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zur Parlamentarischen Initiative 03.454s «Bürgerrechtsgesetz. Änderung» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Dezember 2005

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2005-3016

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 27. Oktober 2005 verfolgt den Zweck, für die Einbürgerungsverfahren im Kanton und in der Gemeinde ausdrücklich den Kanton für zuständig zu erklären. Im Weiteren schreibt der Gesetzesentwurf fest, dass ablehnende Einbürgerungsentscheide einer Begründung bedürfen und dass gegen sie ein Beschwerderecht auf kantonaler Ebene möglich sein muss. Welches Entscheidorgan eine Einbürgerung vornimmt und durch welches Verfahren eine Begründung eines Ablehnungsentscheids beizubringen ist, lässt der Gesetzesentwurf bewusst offen; vorgesehen wird einzig, dass ein Einbürgerungsgesuch den Stimmberechtigten nur dann zur Abstimmung unterbreitet werden darf, wenn ein begründeter Ablehnungsantrag vorgängig vorliegt. Schliesslich werden die Kantone verpflichtet, die Privatsphäre der Einbürgerungswilligen so zu schützen, dass nur die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen notwendigen Daten bekannt gegeben werden dürfen und dass bei deren Auswahl der Adressatenkreis zu berücksichtigen ist.

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Stellungnahme des Bundesrates

Die Vorlage liegt inhaltlich auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und damit der Verfassung. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, welches im Frühjahr dieses Jahres bei den Kantonen, den politischen Parteien und weiteren interessierten Organisationen durchgeführt worden ist, stiessen die Vorschläge in den wesentlichen Punkten auf grosse Zustimmung. Schliesslich bringen die Regelungen des Entwurfs eine Klarstellung nach den beiden Grundsatzentscheiden des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003. Die Vorlage wurde von der SPK-S einstimmig verabschiedet und soll sogleich in der Wintersession vom Ständerat behandelt werden.

Die Vorlage verdient die Anerkennung des Bundesrates. Er stimmt dem Erlass- und Berichtsentwurf der SPK-S vom 27. Oktober 2005 inklusive der Beilagen (Bericht und Zusammenfassung des Bundesamtes für Migration vom Mai 2005) über die Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision der Bürgerrechtsregelung zu.

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