Bundesbeschluss zur Erweiterung des Abkommens Schweiz-EG von 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 24. August 20052 über zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2005 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 Der Beschluss [...]/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft wird genehmigt (Beilage).
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Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Beschluss zuzustimmen.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2005 5454
2005-1535
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Erweiterung des Abkommens Schweiz-EG von 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. BB
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