Fernmeldegesetz

Notifikation einer Verfügung Ultrafon GmbH, Causemannstrasse 111, DE-50769 Köln Das Bundesamt für Kommunikation hat am 14. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 28. August 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummer 0906 000904 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Ultrafon GmbH auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt (BBI) publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

2005-0309

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