Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe Änderung vom 9. März 2005 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die folgenden, in Fettschrift wiedergegebenen Bestimmungen der Zusatzvereinbarung 2005 zum Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe1 werden allgemeinverbindlicherklärt2: Zusatzvereinbarung 2005 zum Landesmantelvertrag 2003­2005 vom 22. November 2004 I.

Anpassung der effektiven Löhne

II.

Anpassung der Basislöhne

III.

Anpassung der Mittagessenentschädigung gemäss Art. 60 Abs. 2 LMV

II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2005 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Ziffer I. der Zusatzvereinbarung 2005 anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 16. März 2005 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2005.

9. März 2005

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Vgl Bundesratsbeschluss vom 10. November 1998 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, BBl 1998 5643­4645.

Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe. BRB

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