Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7293 Widersprechende/r Golden Delicious Group AG, Halenstrasse 72, CH-8142 Uitikon, CH-Marke Nr. 435 064 («SWIX» [fig.]), Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Postfach, CH-8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Swyx Solutions GmbH, Josephvon-Fraunhofer-Str. 13a, D-44227 Dortmund (Deutschland), Internat. Registrierung Nr. 828 141 («SWYX» [fig.])

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. August 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7293 wird hinsichtlich der angefochtenen Dienstleistungsklassen 38 und 42 gegenstandslos.

3.

Der Widerspruch Nr. 7293 wird hinsichtlich der verbleibenden Warenklasse 9 gutgeheissen.

4.

Der internationalen Registrierung Nr. 828 141 «SWYX Powertelephony» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, d.h. 400 Franken, zu bezahlen.

8.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

18. August 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2005-2027