Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Pay4Service AG, Zollstrasse 16, FL-9494 Schaan Das Bundesamt für Kommunikation hat am 30. März 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 10. Februar 2005 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Nummer 0900 000999 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 780 Franken bestimmt und Pay4Service AG auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation, Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2005-0794