Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7182 Widersprechende/r Novartis AG, CH-4002 Basel, CH-Marke Nr. 456 761 («CERTICAN»), Vertreter/in Dr. Schneider & Partner AG, Postfach 530, CH-8027 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Krewel Meuselbach GmbH, Krewelstrasse 2, D-53783 Eitorf (Deutschland), Internat. Registrierung Nr. 823 081 («Cetirlan») Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. Februar 2005 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7182 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 823 081 «Cetirlan» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr von 800 Fr.) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

2. März 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2005-0491

2103