Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Bell-Call Ltd., Centre Plaza, Suite 2b, Mainstreet, 30399 Gibraltar Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 23. April 2002 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0906 000075 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Bel-Call Ltd. auferlegt.

4.

Vocalis Telecom Licenses GmbH, bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselbe ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Bel-Call Ltd. mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. Vocalis Telecom Licenses, bei der die Nummer in Betrieb ist, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Thus Plc, Dalmore House, UK-G2 5BB Glasgow Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 1. September 2001 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0844 000845 und 0900 105805 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Thus Plc auferlegt.

4.

Sunrise, bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselben ausser Betrieb zu nehmen.

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2005-0147

5.

Diese Verfügung wird Thus Plc mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht. Sunrise, bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation IDT Phonecards Ireland Ltd, Lower Mount Street 64, IE-Dublin 2 Das Bundesamt für Kommunikation hat am 13. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 10. November 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die 114 Mehrwertdienstnummern der Kategorien 0800 und 0848 (siehe Anhang) wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 1040 Franken bestimmt und IDT Phonecards Ireland Ltd. auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird IDT Phonecards Ireland Ltd. mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Teleatlas N.V., Reitscheweg 7F, NL-5232 BX s'Hertogenbosch Das Bundesamt für Kommunikation hat am 11. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 4. November 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummern 0848 802121 und 0848 802131 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520.00 Franken bestimmt und Teleatlas N.V. auferlegt.

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3.

Diese Verfügung wird Teleatlas N.V. mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

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