Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 15. April 2005
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e): Formulierungstyp:
Napropamide 450g/l SC
2. Handelsprodukte Devrinol F
Schweizerische Zulassungsnummer: D-3606 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 023916-00 Vertreiber: BASF Aktiengesellschaft, Länderbereich Deutschland, Postfach 120, 67114 Limburgerhof
Devrinol F
Schweizerische Zulassungsnummer: I-3624 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7483 Vertreiber: United Phosphorus L.T.D., Chadwick House, Birchwood Park, Warrington, WA3 6AE Chesire
1
SR 916.161
2780
2005-0943
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Erdbeere
Feldbau Tabak
Raps
Zierpflanzen Gehölze (ausserhalb Forst), Ziergehölze (ausserhalb Forst) [ein- und zweijährige Zierpflanzen] Gehölze (ausserhalb Forst), Ziergehölze (ausserhalb Forst) [ein- und zweijährige Zierpflanzen]
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monoco-tyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2,53 l/ha Anwendung: Herbst, sofort nach der Saat
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2,53 l/ha Anwendung: Frühjahr; vor oder sofort nach der Pflanzung Aufwandmenge: 3 l/ha Anwendung: Herbst; Vorsaat mit Einarbeitung; Nachsaat im Vorauflauf ohne Einarbeitung
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 6 l/ha
1,2
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 8 l/ha
3
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.
2 = Sandiger, schwach humoser Boden.
3 = Schwerer, humoser Boden.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
2781
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
26. April 2005
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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