Bundesbeschluss über die Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfsaktionen des UNHCR in Indonesien vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. Februar 20052, beschliesst: Art. 1 Die Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfeleistungen des UNHCR in Indonesien wird genehmigt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 510.10 BBl 2005 1593
2005-0262
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Unterstützung der humanitären Hilfsaktionen des UNHCR in Indonesien. BB
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