Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) im Zuge der 1. BVG-Revision (3. Paket) Der Bundesrat schickt die zum dritten und letzten Paket der 1. BVG-Revision (Inkrafttreten 1.1.2006) gehörenden Verordnungsanpassungen bis zum 15. März 2005 in die Vernehmlassung. Die Änderungen der Verordnung betreffen den Begriff der beruflichen Vorsorge und den Einkauf. Sie wirken sich somit auch auf die Steuerabzüge bei der beruflichen Vorsorge aus. Weitgehend wird mit den Änderungen die aktuelle Praxis auf Verordnungsstufe verankert. Für den Grossteil der Versicherten ergeben sich kaum spürbare Konsequenzen. Die Verordnung gibt den Vorsorgeeinrichtungen das Recht, ihren Versicherten verschiedene Vorsorgepläne anzubieten.

Hingegen sollen einige Regeln übermässige steuerliche Vorteile für privilegierte Versicherte verhindern.

Vernehmlassungsfrist: 15. März 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherung, Sekretariat BV, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 91 51, Fax 031 324 06 83

Eidgenössisches Finanzdepartement Erläuternder Bericht über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux Die Schweiz hat die im Juni 2003 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI) angenommen. Im Oktober 2003 beauftragte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen und weiteren notwendigen Anpassungen des Geldwäschereigesetzes.

Vernehmlassungsfrist: 15. April 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidg. Finanzverwaltung, Abteilung Internationale Finanzfragen und Währungspolitik, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon 031 322 60 08, Fax 031 323 08 33 www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2005/01/gafi.htm

25. Januar 2005

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Bundeskanzlei

2005-0103