Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; KG; SR 251) Am 14. September 2005 erhielt die Wettbewerbskommission die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens, wonach die Emmi AG und die AZM Aargauer Zentralmolkerei AG die Mitteland Molkerei AG gründen.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: ­

Die Emmi AG ist die Konzern-Holdinggesellschaft der Emmi-Gruppe. Sie befasst sich mit der Produktion von Milchprodukten, der Affinage von Käse und der Vermarktung eines breiten Sortiments von Milchprodukten.

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AZM ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft des Aargauer Milchverbandes.

AZM ist in der Produktion von Milch, Rahm, Joghurt, Butter und Magermilchpulver tätig.

Betroffene Dritte können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zum genannten Zusammenschlussvorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgende Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

1. November 2005

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2005-2798