Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Vereinigung für Finanzanalyse und Vermögensverwaltung hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), die Revision des Reglementes über die Berufsprüfung Diplomierter Finanz- und Anlageexperte/Diplomierte Finanz- und Anlageexpertin eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

8. März 2005

2005-0440

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2029