Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Da Rugna Peter, Internet2phone, Gutstrasse 11, 8400 Winterthur Das Bundesamt für Kommunikation hat am 9. Mai 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 10. September 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummer 0900 111888 wird infolge der Ausserbetriebnahme der Nummer als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Herrn Da Rugna Peter auferlegt. Die Verwaltungsgebühren werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

3.

Diese Verfügung wird Herrn Da Rugna Peter mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation, Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

2005-1200

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