Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärspital Schattdorf; Gesuch um eine Bewilligung nach Anhang 4.15 Ziffer 33 der Stoffverordnung (StoV; SR 814.013) für stationäre Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln vom 20. Mai 2005

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 14. Dezember 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch um eine Bewilligung nach Anhang 4.15 der Stoffverordnung für stationäre Anlgen mit in der Luft stabilen Kältemitteln betreffend Militärspital Schattdorf genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Juni 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2005-1262

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