Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Milan Masic, 1937, ulica Vinarska br. 12, YU-11221 Kumodraz-Beograd, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 22. April 2005 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 21. Mai 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

31. Mai 2004

Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

H 109/04

2005-1265

3305