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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 23. September 1874.)

Der Bundesrath hat beschlossen, die Mitglreder des Nationalrathes auf Montag den 5. Oktober nächstkünftig zur Fortsezung der Sommersession einzuberufen und denselben folgendes Geschäftsverzeichniß zu ubermachen: 1. Bericht des Bundesrathes betreuend Programm über die Reihenfolge der zu erlassenden Bundesgeseze: auf Postulat des Nationalrathes vom 25. Juni 1874.

2. Botschaft und Gesezentwurf über Civilstand und Ehe.

3. Bericht des Bundesrathes vom 8. Juni 1874 über Erledigung des Postulats vom 29. Januar 1874, betreffend Hebung der schweizerischen Pferdezucht. (Beim Ständerath anhängig.)

4. Bericht des Bundesrathes betreffend die Vollziehung des Bundesgesezes über die Organisation der Bundesrechtspflege und Antrag über den Beginn der Funktionen des Bundesgerichtes.

5. Wahl von neun Mitgliedern und neun Ersazmännern des Bundesgerichts.

6. Botschaft und Entwurf zu einem Bundesgesez über die politische Stimmberechtigung der Schweizerbürger.

7. Botschaft und Gesezentwurf betreffend eine neue eidg. Militärorganisation. (Beim Nationalrath anhängig.)

8. Botschaft und Gesezentwurf betreffend die Militärpensionen.

(Beim Nationalrath anhängig.)

9. Botschaft und Gesezentwurf betreffend Ausgabe und Einlösung von Banknoten. (Beim Nationalrath anhängig.)

10. Botschaft und Gesezentwurf vom 24. August 1874, betreffend Vollziehung des Art. l, Lemma 2 der Uebergangsbestimmungen der revidirten Bundesverfassung. (Entschädigung an Basel-Stadt.)

8<)7 11. Botschaft und Gesezentwurf betreffend die eidgenössische Geldscala.

12. Botschaft unti Beschlußentwurf betreffend VorUieilung der jährlichen Entschädigung au die; Kantone Uri und Tessili für Besorgung des Schneebruches um St. Gotthard.

13. Botschaft vom 1. Juni 1874 betreffend Zollbegünstigungen für Eisenbahnrnaterialien. (Beim Nationalrath anhängig.)

14. Rekurs der Regierung des Kantons Tessiti gegen den Bundesnithsbeschluß vom 11. Februar 1874, in Anständen mit der Gotthardbahngesellschaft über den Bezug von /ollgebühren auf eingeführten Eisenbahnbauinaterialicn. (Beim Nationalrath anhängig.)

15. Botschaft und Gesezentwurf betreffend die KochtsverhältHisse des Frachtverkehrs und der Spedition auf Eisenbahnen und auf andern vom Bunde konzedirten Transportanstalten. (Beim Ständerath anhängig.)

16. Botschaft und Gesezentwurf betreffend die Verbindlichkeit (1er Eisenbahnen und andern vom Bunde konzudirt.cn Transportanstalt(;u zum Schadenersa/, für die beim Bau und Betrieb herbeigeführten Tödt.ungeu umi Verlezungen. (Beim Ständerath anhängig.)

17. Bericht über die Motion des Herrn Nationalrath Dr. Dubw, dahin gehend : ..,,Neue Eisenbahnkouxessionen und Erneue..rungen ablaufender Konzessionen, sowie Bewilligungen von ,,jKonzessionHübertragungen und Fusionen worden nur unter .y,der Bedingung ertheilt, daß die betrefl'endcn (iesellschaften .,binnen einer vom Bundesrathe fest/usezenden Frist auf alle .(,ihre noch inné habenden Prioritätsrechte Vezicht Ieisten.tl (Beim Nationalrath anhängig.)

18. Botschaft und Gesezeutwurf betreffend die Rechtsverhältnisse, der Verbiiîdiingsgeleise zwisclien dem schweizerischen Eisenbahnnez und geiverblichen Anstalten.

19. Botschaft und Konzessionseutwurf betreffend ein« Eisenbahn Stühlingen-Beringen.

20. Botschaft und eventueller Konzessionsentwurf botreffend eine Eisenbahn von Chambésy bis an die französische Grenze gegen Gex.

21. Botschaft und BeschlußenUvurf betreffend Uebertragung der Konzession für die Eisenbahn Rorschiieh-Ileiden.

22. Botschaft und Bchchlußentwurf betreffend Bctriebäverjiiichtuug der Arther-Kiüibahu.

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23. Botschaft und Beschlußentwurl' betreffend Betriebsverpachtung der Regina Montium.

24. Botschaft und Beschlußentwurf' betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallenbahn auf basellandschaftlichem Gebiet.

25. Botschaft und Beschlußentwmf betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Thun-Konolfingen.

26. Botschaft und Beschlußentwurf betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Lyß-Zofingen.

27. Botschaft und Gesezentwurf betreffend das Postregal. (Beim Ständerath anhängig.)

28. Rekurs des Hrn. Gendre, Advokat, in Freiburg, gegen den Beschluß des Bundesrathes vom 28. April 1871, betreffend Verfassungsmäßigkeit des freiburgischen Schulgesezes, nebst Bericht des Bundesrathes über die Frage, ob der Orden der Ursulinerinnen mit demjenigen der Jesuiten als afiiliirt zu betrachten sei. (Anhängig beim Nationalrath.)

29. Rekurs von Jakob Halter in Balgach (St. Gallen) resp. dessen Konkursmasse gegen den Bundesrathsbeschluß vom 26. März 1874 in Anständen mit Johann Georg Carisch in Andest (Graubünden), betreffend Gerichtstand. (Beim Nationalrath anhängig; der Ständerath hat den Rekurs am 26. Juni 1874 für begründet erklärt.)

30. Rekurs von David Nüesch in Balgach gegen den Bundesrathsbeschluß vom 26. März 1874 in Anständen mit Statthalter Math. Anton Wieland in Somvix (Graubünden), betreffend Gerichtstand. (Beim Nationalrath anhängig; der Ständerath hat den Rekurs am 26. Juni 1874 für begründet erklärt.)

3J. Rekurs von Christian Salvisberg von Mühleberg (Bern) gegen den Bundesrathsbeschluß vom 24. April 1874, betreffend Ausweisung aus dem Kanton Waadt.

32. Rekurs der Frau Amalie Fesquet geb. Fries, von Marseille,, gegen den Entscheid des Bundesrathes vom 21. August 1874, betreffend Besteurung der Nachlassenschaft ihres verstorbenen Ehemannes im Kanton Waadt.

33. Rekurs des Gaudenz Willi von Lenz (Graubünden) gegen den Entscheid des Bundesrathes vom 21. August 1874, betreffend einen von Alhert Bosch zum Waldhorn ausgewirkten Arrest.

899 34. Rekurs des Staatsrathes des Kantons Wallis gegen .den Entscheid des Bundesrathes vom 14. August 1874, betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Finanzdekretes vom 29. Mai 1874.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

Mit Eingabe vom 17. dieses Monats machte der Vorstand des Schweiz. Handels- und Industrie-Vereins in St. Gallen dem Bundesrathe die Anzeige, daß seit einiger Zeit die deutschen Zwanzigmarkstttke zahlreich in die Schweiz eindringen und zum Abusivkurse von Fr. 25 im Kleinverkehr zirkuliren. Hierauf beschloß der Bundesrath die Veröffentlichung des von seinem Finauzdepartement unterm 24. Juni 1872 an sämmtliche Kantonsregierungen erlassene Kreisschreiben, welches also lautet: ,,Tit.!

,,Sicherem Vernehmen nach werden deutsche Reichsgoldmünzen von 20 und 10 Mark in die Schweiz eingeführt und dieselben zu Fr. 25, beziehungsweise Fr. 12. 50 zu verwerthen gesucht.

,,Ganz abgesehen davon, daß das Deutsche Reich mit der Schweiz in keinem Münzverbande steht und mithin dessen Münzen auf unserm Territorium keinen gesezlichen Kurs haben, ist das Werthverhältniß benannter Goldstüke bekanntlich nicht in Uebereinstimmung mit denen derjenigen Staaten, welche der Münzkonvention vom 23. Christmonat 1865 angehören; das 20-Markstük wiegt 7,1685 Gramm und ist, verglichen mit dem 6,451,61 Gramm wiegenden 20-Frankenstük, werth Fr. 24091/iooo, während der englische Soverein von 7,3224 Gramm Fr. 25 2213 /ioooo ausmacht.

,,Um der Verbreitung oberwähnter deutscher Goldmünzen rechtzeitig vorzubeugen, ersuchen wir Sie, deren Annahme an Ihren amtlichen Kassen verbieten zu wollen, gleich wie dies an den eidgenössischen Kassen bereits geschehen ist.

,,Erkennbar sind die 20- und 10-Markstüke auf den ersten Blik. Auf der Vorderseite ist das Bild eines der regierenden Monarchen im Deutschen Reiche und auf der Rükseite der deutsche Reichsadler mit der Umschrift ,,Deutsches Reich" ; unten am Adler rechts und links steht ,,20 Ma, beziehungsweise ,,10 M".

,,Indem wir Sie, Tit., um Erlaß der erforderlichen Instruktionen höflichst ersuchen, versichern wir Sie unserer vollkommenen Hochachtung.t;

900

Hr. Gottlieb J e n n y , Mechaniker, von Uetendorf (Bern), welcher unterm 1. März 1873 provisorisch als Gehilfe der eidg.

Munitionskontrolle angestellt wurde, ist vom Bundesrath in dieser Stelle definitiv gewählt worden.

C Vom 25. September 1874.)

Das eidg. politische Departement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, die für die Wassurbeschadigten in der Lenk und im Tessin eingegangenen Liebesgaben im Betrage von Fr. 1357.

5 Rp. zu vertheilen, und zwar : Fr. 250. -- den Wasserbeschädigten der Lenk und ., 1107. 45 ..

., im Tessin.

Der Bundesrath hat beschlossen, es seien die Nebenzollstätten S t. P r e z und St. S u l p i e e in Folge verminderten Verkehrs daselbst auf 1. November d. .). aufzuheben.

Das Post- und Te-legraphendepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Bern wegen Errichtung eines eidg. Telegraphenbüreau in U r s e n b a c h einen Vertrag abzuschließen.

Der Bundesrath hat dem Sekretär des eidg. politischen Departements, Hrn. Edouard S e c r e t a l i von Lausaune, die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle unter Verdankung der geleisteten Dienste ertheilt.

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Vom Bundesrathe sind gewählt worden : als Posthalter in Safenwyl : Hr. Samuel H i l f i k e r, Gemeindeammann, von und in Safenwyl (Aargau) ; ,, Posthalterin in Rougemont : Jgfr. Elise S a u g y, Telegraphistin, von und in Rougemont (Waadt) ; ,, Telegraphistin in Dagmersellen : ,, Kiementina S c h m i d l i n, von Schlierbach (Luzern), in Hofstetten.

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Inserate.

Stelleausschreibung.

Infolge Demission des S e k r e t ä r s des eidg. politischen D e p a r t e m e n t s wird seine Stelle zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche auf dieselbe sich zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldung, mit beigelegten Studien- und Sittenzeugnissen, bis zum 20. Oktober d. J. der unterzeichneten Kanzlei franko einzusenden.

B e r n , den 25. September 1874.

Die Schweiz. Bundeskanzler

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1874

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42

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26.09.1874

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