Entscheid im Markeneintragungsverfahren 2261/2001 Hinterlegerin: suprateam Corporation, 2950 E. Flamengo Road, Suite B, US ­ Las Vegas (NV 89121).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. August 2005 folgendes verfügt: 1.

Das Markeneintragungsgesuch Nr. 2261/2001 ­ suprateam (fig.) wird gestützt auf Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe a MSchG zurückgewiesen.

2.

Dieser Entscheid wird der Hinterlegerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

19. August 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-2028

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