Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Thusis; Neubau Einsatzzentrale Militärpolizei Zone 3 mit Anteil Militärjustiz und Festungswachtkorps; nachträgliche Projektanpassung betreffend Versetzung der Umzäunung vom 8. Februar 2005

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 14. September 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Projektanpassungen betreffend Neubau der Einsatzzentrale Militärpolizei Zone 3 mit Anteil Militärjustiz und Festungswachtkorps in der Gemeinde Thusis (GR) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. Februar 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2005-0335

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