Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion ­

Gemeinde Hofstetten-Flüh SO, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Talstrasse Flüh Projekt-Nr. 411.3-SO-0003/0001

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Gemeinde St. Niklaus VS, Schutzbauten und -anlagen, Sicherheitssprengung Goldfad Projekt-Nr. 431.1-VS-3318/0001

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Gemeinden Leissigen, Krattigen BE, Schutzbauten und -anlagen, Steinschlag- & Felssturzverbauung Krattighalde Projekt-Nr. 431.1-BE-0015/0001

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Gemeinde Diverse SO, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstbetriebsgemeinschaft Dorneckberg Nord Projekt-Nr. 421.2-SO-0000/0005

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

22. März 2005

2005-0563

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

2261