Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion ­

Gemeinde Ried-Brig VS, Schutzbauten und -anlagen, Schiessbach Projekt-Nr. 431.1-VS-3334/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

27. September 2005

2005-2352

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

5735