Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7230 Widersprechende Hero, Niederlenzer Kirchweg 6, 5600 Lenzburg, CH-Marke Nr. 350 631 Hero (fig.), vertreten durch Meiss Blum & Partner, CH-8021 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin LINEA Nivnice, a.s., U dvora 190, CZ-687 51 Nivnice, internationale Registrierung Nr. 825 774 HELLO (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. März 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7230 wird abgewiesen. Der internationalen Registrierung Nr. 825 774 «HELLO» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

31. März 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2658

2005-0825