Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die SPEDLOGSWISS ­ Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Speditionsleiter / Diplomierte Speditionsleiterin eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

12. Juli 2005

2005-1700

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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