Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7488 Widersprechende/r AMOR KG, D-63179 Obertshausen, IR-Marke Nr. 797 050 «amor (fig.)» gegen Widerspruchsgegner/in CHANEL SA, F-92200 Neuilly-surSeine, IR-Marke Nr. 835 875 «L'AMOUR» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. September 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird teilweise gutgeheissen, nämlich bezüglich der beanspruchten «joaillerie, bijouterie, bijouterie fantaisie; pierres précieuses; horlogerie, montres et instruments chronométriques» (Klasse 14).

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 835 875 «L'AMOUR» wird der Schutz in der Schweiz für «joaillerie, bijouterie, bijouterie fantaisie; pierres précieuses; horlogerie, montres et instruments chronométriques» (Klasse 14) definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

8. September 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5562

2005-2288