Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Vista Call Managementberatung Gesellschaft GmbH, Wienerstrasse 74, A-3500 Krems Das Bundesamt für Kommunikation hat am 7. Juni 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: ­

Das mit Schreiben vom 18. Mai 2005 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummern 0906 601160­0906 601169 wird eingestellt.

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Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Vista Call Managementberatung Gesellschaft mbH auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

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Diese Verfügung wird Vista Call Managementberatung Gesellschaft mbH mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation, Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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