Notifikation (Art. 36 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG; SR 172.021) MBM «Der Sockenmann», bestehend aus Thomas Meissner, Sonja Backer, Günther Backer, Adresse ehemals: Alte Dorfstrasse 3, D-92275 Hirschbach, neu: Adresse unbekannt, Beschwerdeführer.

Der Präsident der Eidgenössischen Zollrekurskommission hat im mit Eingabe vom 11. September 2003 eingeleiteten Beschwerdeverfahren mit Entscheid vom 23. September 2005 erkannt: 1.

Auf die Beschwerde der MBM «Der Sockenmann» vom 11. September 2003 gegen den Beschwerdeentscheid der Oberzolldirektion vom 8. August 2003 wird nicht eingetreten.

2.

Für das Verfahren vor der Eidgenössischen Zollrekurskommission werden keine Kosten erhoben.

3.

Der begründete Entscheid kann bei der Eidgenössischen Zollrekurskommission, Avenue Tissot 8, 1006 Lausanne, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung: Der Entscheid kann innerhalb von dreissig Tagen seit der Eröffnung mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 97 ff. des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege [OG; SR 173.110]) beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden; ausgenommen sind Entscheide über die Zoll-Veranlagung, soweit diese von der Tarifierung oder von der Gewichtsbemessung abhängt (Art. 100 Abs. 1 Bst. h OG), sowie Entscheide über Erlass oder Stundung geschuldeter Abgaben (Art. 99 Abs. 1 Bst. g OG). Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, in drei Ausfertigungen einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat (Art. 106 Abs. 1 und Art. 108 Abs. 1 und 2 OG). Die Beschwerdefrist steht still (Art. 34 Abs. 1 OG): a)

vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern;

b)

vom 15. Juli bis und mit dem 15. August;

c)

vom 18. Dezember bis und mit dem 1. Januar.

4. Oktober 2005

Eidgenössische Zollrekurskommission Der Präsident: Pascal Mollard

2005-2477

5745