Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Kathrin Buffon, Haut de Saget, FR-71330 Frangy-en-Bresse, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 19. Oktober 2005 auf ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 5. August 2005 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern folgendes Urteil gefällt hat: «1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

29. November 2005

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

P 36/05 Ws

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2005-3131