Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen zur erweiterten Personenfreizügigkeit Die bereits 1999 vom Parlament verabschiedeten flankierenden Massnamen zur Personenfreizügigkeit werden im Rahmen der jetzigen Revision bezüglich ihrer Umsetzung verstärkt und präzisiert. Die notwendigen Anpassungen auf Verordnungsstufe betreffen die Ausführungsbestimmungen des Entsendegesetzes, des Arbeitsvermittlungsgesetzes und des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer.

Vernehmlassungsfrist: 10. November 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: seco, Direktion für Arbeit, Effingerstrasse 31, 3003 Bern, Telefon 031 323 09 30, Fax 031 322 78 31

1. November 2005

2005-2800

Bundeskanzlei

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