Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion ­

Gemeinde Albinen VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Albinen Projekt-Nr. 411.3-VS-9094/0001

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Gemeinde Zug ZG, Schutzbauten und -anlagen, Mülibach Projekt-Nr. 431.1-ZG-0000/0008

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Gemeinde Diverse GL, Schutzbauten und -anlagen, Sammelprojekt Unwetter 2005 Räumung von Holz aus Runsen Projekt-Nr. 431.1-GL-0000/0009

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Gemeinde Fulenbach SO, Schutzbauten und -anlagen, Hangsicherung Fahrrain Projekt-Nr. 431.1-SO-0001/0001

Integralprojekte: ­

Gemeinde Filisur GR, Jenisberg Projekt-Nr. 401-GR-9000/0037 ­ mit folgenden Komponenten: Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

20. Dezember 2005

7164

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

2005-3369