Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Stocker Beat, Letzistrasse 14, 6300 Zug Das Bundesamt für Kommunikation hat am 14. November 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 16. Februar 2004 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0901 115117 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und dem Herrn Beat Stocker auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselbe ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Herrn Beat Stocker mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die Nummer in Betrieb ist, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Leo Antonio, Im Unterdorf 4, 8703 Erlenbach Das Bundesamt für Kommunikation hat am 3. November 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 5. Januar 2004 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0901 200901 / 0901 303901 / 0901 212313 / 0901 440660 / 0901 230240 / 0901 240250/ 0901 311322 / 0901 422433 / 0901 601901 und 0901 701901 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

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2005-3077

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Herr Antonio Leo auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

Die TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselben ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Herr Antonio Leo mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht. Die TDC Switzerland AG (Sunrise), bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation, Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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