Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Adem Kastrati, FSH. Shishman, XZ-38324 Gjakovë, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 18. Oktober 2005 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. August 2005 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden folgendes Urteil gefällt hat: «I. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

15. November 2005

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

U 281/05/Ih

6670

2005-2886