Informationstätigkeit des Departements für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abberufung des Schweizer Botschafters in Deutschland im Frühjahr 2002 Bericht vom 7. April 2005 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Oktober 2005

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Bericht vom 7. April 20051 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates betreffend Informationstätigkeit des Departements für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abberufung des Schweizers Botschafters in Deutschland im Frühjahr 2002 nehmen wir nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. Oktober 2005

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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BBl 2005 5075

2005-1647

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

In Ihrem Bericht vom 7. April 2005 bitten Sie den Bundesrat, zu den Überlegungen der Kommission in den Kapiteln 5 und 6 Stellung zu beziehen. Der Bundesrat kommt diesem Auftrag sehr gerne nach.

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Stellungnahme des Bundesrates

Die Feststellungen der Kommission und auch die Beurteilungen einzelner Personen teilt der Bundesrat nicht in allen Belangen. Aber zum Fall an sich möchte er sich nicht mehr äussern.

Die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit gehört zu den Aufgaben des Bundesrates. Nach dem Grundsatz der Kontinuität hat er für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Entscheide, Lagebeurteilungen und Planungen zu sorgen. Dabei spielen die Medien eine wichtige und unersetzliche Rolle.

Auch wenn im Rückblick die Kommunikation des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten während der Ereignisse im Frühjahr 2002 nicht in jeder Beziehung optimal verlaufen ist, so bildet dies noch keinen Grund, staatliche Massnahmen zur Regulierung der Presse vorzuschlagen. Die Schaffung eines Netzwerkes oder einer Regulierungsbehörde unter staatlicher Moderation lehnt der Bundesrat ab. Er unterstützt den Appell der Kommission an das Berufsethos von Journalisten, Redaktionen, Medienunternehmen und Berufsverbänden, sich Normen zur Selbstkontrolle aufzuerlegen und diese zu befolgen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Medien einem anderen und schnelleren Produktionsrhythmus unterliegen, als dies im Prozess der politischen Entscheidfindung der Fall ist. In seiner Informations- und Kommunikationspolitik richtet er sich nach den in einem entsprechenden Leitbild festgehaltenen Prinzipien, wonach die Information frühzeitig, aktiv, umfassend und objektiv zu erfolgen hat. In der Informationspraxis sollen eigentliche PR-Aktionen vermieden werden. Die Überlegungen der Kommission entsprechen weitgehend den Kriterien nach einer einheitlichen, koordinierten, kontinuierlichen und transparenten Information, welche zudem dialogorientiert sowie zielgruppengerecht sein soll.

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