Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2005 vom 2. Juni 2005

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. März 20051, beschliesst: Art. 1

Kreditübertragungen und Nachtragskredite

Für das Jahr 2005 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2005 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt: ­

60 955 400 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,

­

48 515 600 Franken als Nachtragskredite.

Art. 2

Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 2005 wird ein neuer Verpflichtungskredit im Betrage von 8 000 000 Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 3

Haushaltsneutrale Kredittransfers

Die eidgenössischen Räte nehmen davon Kenntnis, dass als Folge der Übertragung der Führung der Militärversicherung an die SUVA die betreffenden Zahlungskredite im Voranschlag 2005 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) transferiert werden. Die Transfersumme beträgt 14 000 000 Franken bei einem Inkrafttreten der Übertragung auf den 1. Juli 2005.

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 31. Mai 2005

Nationalrat, 2. Juni 2005

Der Präsident: Bruno Frick Der Sekretär: Christoph Lanz

Die Präsidentin: Thérèse Meyer Der Protokollführer: Christophe Thomann

1

Im BBl nicht veröffentlicht.

2005-1516

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Nachtrag I zum Voranschlag 2005. BB I

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