Flugfeld Langenthal Gesuch um Plangenehmigung für Pistensanierung mit Hartbelag

Gesuchsteller:

Aero-Club der Schweiz Regionalverband Langenthal

Bauherr:

Aeroclub der Schweiz, Regionalverband Langenthal c/o Rainer Zgraggen, Architekt HTL Badimatte 37, 3422 Kirchberg

Gegenstand:

Pistensanierung mit Hartbelag auf dem Flugplatzareal, Gemeinde Bleienbach.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen inkl. Umweltverträglichkeitsbericht können während der Auflagefrist vom 15. Juni 2005 bis zum 14. Juli 2005 bei der Gemeindeverwaltung Bleienbach, 3368 Bleienbach, und beim Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

14. Juni 2004

2005-1346

Bundesamt für Zivilluftfahrt

3769