Bundesblatt www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVG; SR 172.021) Bestellung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz Mark Charles Penna, britischer Staatsbürger, geboren am 28. Dezember 1984, wird aufgefordert, zum Zweck der Wahrung des rechtlichen Gehörs der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01317447). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.
27. Januar 2025
2025-0242
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
BBl 2025 230
BBl 2025 230
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