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Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen des Erhaltungsprojekts N13 AS Reichenau Das Bundesamt für Strassen ASTRA reicht im Rahmen der Ausbauund Unterhaltsmassnahmen der N13, AS Reichenau, das vorliegende Rodungsgesuch ein.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verbesserung des Verkehrsflusses und Reduktion der Auswirkungen auf die angrenzenden Kantonsstrassen soll der AS Reichenau mit einer knotenübergreifenden Lichtsignalanlage ergänzt werden. Die Ausfahrt nach Flims wird mit einer Links- und Rechtsabbiegespur auf die geplante Lichtsignalanlage geführt. Für diese Anpassungen ist teilweise auch eine Verbreiterung des bestehenden Trasses erforderlich. Im Rahmen des Massnahmenprojekts (MP) sind für die Anpassungen und Verbreiterungen eine definitive Rodungsfläche von 85 m2, sowie eine temporäre Rodungsfläche von 395 m2 für den Bau der Stützmauer erforderlich. Die betroffenen Flächen befinden sich auf der Parzelle 1930.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen das Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgender Stelle während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Gemeinde Domat Ems, Tircal 11, 7013 Domat/Ems II Die Auflagefrist dauert vom 7. März 2025 bis 6. April 2025 (30 Tage)

2025-0640

BBl 2025 707

BBl 2025 707

III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

7. März 2025

Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor ASTRA

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