Bundesblatt www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Umsetzung Massnahmen Felssicherung vom 25. Februar 2025

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. Juni 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung der Massnahmen zur Felssicherung unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

5. März 2025

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2025-0747

BBl 2025 655

BBl 2025 655

2/2