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Bericht der

Finanzsektion der ständeräthlichen Militärkommission, betreffend die neue eidgenössische Militärorganisation.

(Vom 3. November 1874.)

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Nach der Botschaft des Bundesraths, Seite 97, wird die zur Inkraftsezung des Entwurfs einer neuen eidgenössischen Militärorganisation erforderliche Gesammtausgabe sich stellen auf Fr. 10,492,088 Nach der Kommission des Nationalraths (S. 65 ihres Protokolls) sind dieser Ziffer noch folgende nicht in Rechnung gezogene Posten hinzuzufügen: a. Unterhalt der Militärgebäude ,, 82,000 b. Stabsbüreau und topographische Karte . ,, 93,000 c. Schießmunition ,, 50,000 Total Fr. 10,717,000 Unserer Ansicht nach sind noch folgende Bemerkungen zu berüksichtigen : 1) Die Kosten für die Bekleidung der Rekruten sind auf Fr. 125 per Mann berechnet. Aus vertrauenswerthen Nachweisungen scheint nun aber Transport Fr. 10,717,000

1078 Transport Fr. 10,717,000 zu erhellen, daß diese Berechnung zu niedrig ist, und daß, wenn man sie beibehielte, die Kantone leicht in den Fall kommen könnten, nicht die volle Vergütung der Ausgabe für Anschaffung und Unterhalt zu erhalten, wie solche im Art. 20 der Bundesverfassung vorgesehen ist.

Man führt Kantone an, in welchen die Kosten erster Anschaffung der Bekleidung sich auf 157, auf 160 Franken belaufen.

Will man umsichtig zu Werke geben, so muß man daher die Kosten erster Anschaffung und die Kosten des Unterhalts auf Fr. 150 anschlagen, für die Infanterie, die Schüzen, die Artillerie und das Genie; was folgende Mehraasgaben zur Folge hat: 10,000 Soldaten Infanterie X 25 «= Fr. 250,000 921 ,, Schüzen X 20 = ., 18,420 1,115 ., Artillerie X 20 = ,, 22,230 x 505 ,, Genie X 20 == ,, 10,100 > .

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300,750

2) Der Kostenpreis per Tag Unterhalt der Infanterie ist zu Fr. 2. 50 per Tag und per Mann berechnet, während er für die Schüssen auf Fr. 3. 20 angesezt ist. Manche halten diese Berechnung für zu niedrig und glauben, sie sollte auf Fr. 2. 80 per Tag für die Infanterie, erhöht werden. Das Militärdepartement bestreitet diese Erhöhung und glaubt im Gegentheil, die Berechnung, zu Fr. 2. 50 sei höher als die wirkliche Ausgabe. Beim Abgange hinlänglicher Anhaltspunkte haben wir uns an die Behauptungen der eidgenössische, n Verwaltung gehalten.

3) In den Berechnungen der Botschaft suchten wir umsonst nach einem Ueberschlagc der muthmaßlichen Kosten für die Inspektion der Truppenkorps während den Rekrutenschulen und den Repettionskursen, durch ihre vorgesezten Chefs, die Regimentskommandanten, die Brigadeobersten und die Divisionsobersten : diese Ausgaben t cheinen nicht in Anschlag gekommen zu sein. Wie hoch Transport Fr. 11,017,750

1079 Transport Fr. 11,017,750 sich dieselben belaufen werden, können wir nicht leicht mit einiger Genauigkeit ermitteln, da wir hier eine ganz neue Organisation vor uns haben, die noch nicht näher reglementirt ist.

In den gegenwärtigen Rechnungen der eidgenössischen Militärverwaltung sind die Kosten der Inspektion von Seite der vorgeseztcn eidgenössischen Obersten in jedem Kreise mit Fr. 20-- 25,000 verzeichnet. Wird diese Summe hinreichen ?

Wir denken nicht; denn es ist klar, daß im Sinne des Entwurfs die Inspektionsbeziehungen der Brigade- und Divisionstruppen zu ihren Chefs weit häufiger sein müssen, als bisher ; wogegen sie allerdings weniger- kostspielige Reisen verursachen werden.

In die Unmöglichkeit versezt mit einiger Sicherheit eine Ziffer anzugeben, beschränken wir uns darauf, pro Memoria eine jährliche Ausgabe im muthmaßlichen Betrage des Doppelten der bisherigen zu notiren 50,000 4) Die tägliche Ausgabe für die Instruktion der Artillerie (Rekruten- und Repetitionskurse ist in der Tafel VII und im Budget, Seite 71, 72, auf 6 Franken per Tag und per Mann berechnet. .

In dieser Berechnung scheinen uns die Kosten der Pferdestelluug nicht berüksichtigt zu sein, welche nach dem gegenwärtigen Geseze den Kantonen zur Last fällt.

Wie hoch diese Ausgabe per Tag und per Mann anzusezen ist, läßt sich von uns schwer präeisiren, da uns keine hinlänglichen Anhaltspunkte zur Verfügung stehen.

In einer im Jahre 1873 von einem der kompetentesten Offiziere unserer Armee, veröffentlichten Broschüre wird die tägliche Miet eines Pferdes auf Fr. 3 per Dienst-Tag eines solchen angesezt.

Indem wir diesen Ansaz annehmen, der seiner Natur nach sehr variirt gelangen wir zu folgender annähernden Berechnung: Transport

Fr. 11,067,750

1080 '

Trinsport Fr. 11,067,750 Rekrutenkurse 1,500 Pferde, V» & 55 Tage, V» à 25, '/:. à 15.

500 X 55, 500 X 25, 500 X 15 = 47,500 Pferdetage X Fr. 3 = Fr. 1451,500.

Repetitionskurse: Pferde. Tage Fr.

24 Batterien à 115 X 20 = 55,200 X 3 == 165,600 l GebirgsBatterie à 77 X 20 = 1,540 X 3 = 4,620 8 Parktrains 124 X 20 = 19,800x3= 59,400 Total 372,120 Pro Memoria notiren wir die für die Pionnierund Geniekompagnieen etc. erforderlichen Ausgaben für Pferdestellung.

Wir haben unsere Berechnungen dem Militär departement mitgetheilt, welches deren annähernde Richtigkeit anerkannt hat; es handelt sich hier wie wir wiederholen,, um sehr veränderliche Grundlagen, die allen Schwankungen unterworfen sind, ·welche die Situationsverhältnisse des Jahres mit sich bringen.

Dagegen bemerkt uns das Departement, es habe für die Kavallerie eine Ausgabenziffi r von 10 Franken per Mann und per Tag vorgesehen, welche irrig sei, weil diese auf die früheren Kosten der eidgenössischen Schulen basirte Berechnung auch die Summen in sich begreife, welche a n Entschädigungen für Abschäzung der von dei Kavalleristen gestellten Pferde bezahlt wurden, was künftig wegfallen wird, da der Entwurf die Pferdestellung auf Rechnung der Eidgenossenschaft, vorschreibt und eine daherig Jahresausgabe von Fr. 520,000 vorsieht.

Wir nehmen mit dem Departement als sicher an, daß ein namhafter Theil der Jahresausgabe für Stellung der für die Artillerieschulen nothwen ,digen Zugpferde durch eine Ersparniß auf den Kavallerie-, Rekruten- und Repetitionskursen kompensirt werden wird.

Transport Fr. 11,067,750

1081 :

Transport Fr. 11,067,750 In welchem Maße die Kompensation eintreten wird, können wir an der Hand der uns zur Verfügung gestellten Aufschlüsse nur schwer präcisiren.

Das System, auf Rechnung des Bundes den Kavalleristen der eidgenössischen Armee Pferde zu liefern, kann nur nach und nach, Jahr für Jahr, eingeführt werden, und erst in 10 Jahren zur vollständigen Durchführung gelangen. Bis dahin werden noch alljährlich Abschäzungen von Pferden, die im Dienste verwundet wurden, zu vergüten sein. Sodann wird man den Kavalleristen auch die Vortheile gewähren müssen, welche ihnen von den Kantonen bei ihrem Diensteintritte in Aussicht gestellt wurden.

Wir glauben uns daher nicht zu irren, wenn wir sagen, daß diese Kompensation nur eine theilweise sein wird, und daß auch nach der Einführung des neuen Militärgesezes eine jährliche Ausgabe von 170,000 bis 200,000 Franken für Pferdelieferung au die Artilleriebatterien und au die anderen mit Zugpferden versehenen Korps verbleiben wird.

Diese Mehrbelastung ist im Militärbudget nicht vorgesehen ,, 170,000 Diese Summe scheint uns jedoch eher zu tief gegriffen; nach Berechnungen des Kriegskommissariats kann man annehmen, daß die Kosten für Miethe der Zugpferde für den Artilleriedienst auf 2 Franken per Manu und per Dienst-Tag sich stellen werden. Darnach ergibt sich Folgendes: Dienst-Tage für die Rekruten !)7,185 ,, ,., ,, Repetitionskurse 78,530 175,715 X Fr. 2 Fr. 351,430, welche Berechnung jedoch die Tage des DienstEintritts und Austritts und die Tage, der Entlassung der Pferde nicht berüksichtigt.

5) Wir fanden im Budget der neuen Militärausgaben keine Berechnung für die Kosten der Verwaltung und Dressur der vom Bunde den KaTransport Fr. 11,237,750

1082 Transport Fr. 11,237,750 valleristen gelieferten Remontepferde, für ihre Ernährung und Logirung während der Dressuroperationen etc. etc.

Wie diese Operationen stattfinden werden wissen wir nicht, da die Militärverwaltung dießfalls noch nichts Bestimmteres in Aussicht genommen hat. Ebenso wenig können wir uns also über die Höhe der daherigen Ausgaben aussrechen. Pro Memoria notiren w i r .

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100,000 6) Endlich fanden wir keine vorgesehenen Ansäze für Vermehrung des Personals der allgemeinen Verwaltung des eidgenössischen Militärwesens, für die Militärkurse am eidg. Polytechnikum (Art. 94) etc. Diese Vermehrung scheint urs eine mehr oder weniger nothwendige Folge der neuen Befugnisse, welche die Verfassung und das prqjcktirte neue Gesez der Bundesbehörde einräumt. Wir berechnen daher eine dießfällige Ausgabe von ,, 50,000 General total der Aufgaben Fr. 11,387,750 Von dieser Summe muthmaßlicher Ausgaben sind abzuziehen die auf Seite 65 des Protokolls der nationalräthlichen Kommission erwähnten Ersparnisse, reduzirt a u f .

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720,000 durch die Vorschläge der Mehrheit der Kommission des Ständeraths, welche die Daue r der Infanterierekruteninstruktion auf 50 Tage ansezen und eine vollständige Bezahlung des Werthes des Pferdes voraussezen.

Total der muthmaßlichen Ausgaben Fr. 10,667,750 oder in runder Summe ,, 10,700,000 II.

Nach Ermittlung der durch das neue Militärgesez bedingtenmuthmasslichenn Ausgaben der eidgenössischen Militärverwaltung haben wir nunmehr den präsumtiven Stand des eidgenössischen Budget, von 1875--76 an, und die Hilfsmittein's Augezu fassen,en, welche dasselbe darbietet, um die gesammten Lasten Bundesnde« bestreiten zu können.

1083 Nach der Staatsrechnung für das Geschäftsjahr 1873 stellt sich das Total der Einnahmen der Eidgenossenschaft auf Fr. 34,343,000 Die Totalausgaben belaufen sich, ohne jede Reduktion, auf .

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. ,, 33,614,000 Verfügbarer Ueberschuß Fr.

Von diesem verfügbaren Ueberschusse ist abzuziehen : Miethe von Artilleriematerial .

. Fr. 15,000 Seitherige Kapitalzinse ,, 100,000 ,,

729,000

Verbleibt Zu dieser Summe kommen noch Ausgaben, die im Jahr 1873 entrichtet wurden, in Zukunft aber wegfallen, nämlich : a) Zollentschädigungen b) Den Kantonen bezahlte Postentschädigungen (effektive Zahlung) c) Militärausgaben für 1873 .

Fr.

614,000

Fr.

2,492,000

,, ,,

845,000 3,543,000

115,000

.Fr"."" 7,494,000 Zu dieser Summe kommt noch die Hälfte der Militärtaxe Fr.

welche eine durch die Bundesverfassung vorgesehene neue Einnahme bildet.

Zu dieser Summe dürfte man noch hinzufügen

600,000

Fr7 8,094,000 ,, 750,000 Fr.

8,844,000

da im Jahr 1873 für Amortisation der eidgenössischen Anleihen eine Summe von Fr. 1,750,000 verwendet wurde, welche reduzirt werden muß, um die Amortisation unserer Anleihen auf eine angemessene Proportion zurükzuführen d. h. auf eine jährliche Summe von einer Million. Diese Armortisationsverminderuug wird nur mit Zustimmung der Gläubiger der Eidgenossenschaft stattfinden können oder durch Emission neuer Titel am Plaze derjenigen, die zur Rükzahlung kommen sollen, in Vollziehung der bei der Transport

Fr. 8,844,000

1084 Transport Fr. 8,844,000 Emission der Anleihen von 1867 und 1871 eingegangenen Verpflichtungen (Bundesblatt 1872, Bd. I, S. 130).

Endlich findet sich die Staatsrechnung von 1873 mit einer außerordentlichen Ausgabe für die Wiener Ausstellung belastet, welche verfügbar wird, im BeBetrage von ,, 415,000 Fr.~ 9,259,000 oder in runder Summe Fr. 9,260,000 Dagegen sind von dieser verfügbaren Summe abzuziehen die folgenden neuen Ausgaben, welche in der Staatsrechnung vom Jahre 1873 nicht figuriren aber als eine nothwendige Folge der neuen Bundesverfassung erscheinen : a. Gehaltserhöhungen .

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. Fr. 330,000 b. Bundesgericht und, allgemeine Verwaltung . ,, 130,000 c. Departement des Innern .

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160,000 d. Eisenbahndepartement .

. ,, 40,000 e. Justiz;- und Polizeidepartement ,, 40,000 f. i Alpenstraßen und Sehneebruch am St. Gotthard .

570,000 Fr. 1,320,000 Verfügbarer Rest Fr. 7,940,000 Hiezu kommt die neue Gestaltung der Staatsrechnung des laufenden Jahres 1874, dessen muthmaßliche Resultate bereits annähernd bekannt sind : a. Im Jahr 1873 ergaben die Zölle Fr. 14,330,000.

Auf 31. Oktober 1874 erreicht die daherig Einnahme die Summe von über 15 Millionen.

Mehreinnahme 660,000 für 1875, welche wahrscheinlich nicht niedrigersein wird als für 1874.

Fr '8,600,000 b. Der Brutto-Ertrag der Hälfte der Militärsteuer, welche künftig in gleichmäßiger Welse auf Grund unseres Bundeegesezes wird bezogen Transport

Fr. 8,600,000

1085 Transport Fr. 8,600,000 werden, wird auf eine Million statt auf Fr.

600,000 berechnet, welche oben berükaichtigt sind und als Hälfte des gegenwärtigen Bruttoertrags erscheinen.

Daherige Mehreinnahme ,, 400,000 Da wir die Militär-Ausgaben auf .

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Fr7 9/W07xJÖ ,, 10,700,000

berechneten, so haben wir also ein muthmaßliches Defizit vor uns von Fr. 1,700,000 mit Inbegriff einer Million für Amortisation der eidgenössischen Anleihe.

Diese Finanzlage muß den Räthen der Eidgenossenschaft die Verpflichtung auferlegen, entweder neue Hilfsmittel zu öffnen, sei es auf dem Wege der Besteuerung, sei es auf dem Wege, des Bezuges von Geldkontingenten der Evintone, oder dann die Ausgaben in entsprechendem Verhältnisse zu vermindern durch Wiederaufnahme der Beschlüsse des Nationalrathes (Fr. 225,000 Mehrersparniß).

Die Gresamrntheit der vorgesehenen Militärausgabcn wird allerdings nur successive sich realisiren und es kann die eidgenössische Verwaltung den bevorstehenden Moment abwarten, wo die Beiträge an die Rhein-, Rhone- und Juragewässer-Korrektiou aufhören.

Man hat auch davon gesprochen, die für Amtssachen eingeräumte Portofreiheit aufzuheben, was eine Mehreinnahme der Post von ungefähr 300,000 Fr. mit sich brächte; dagegen meldet man eine postalische Mindereinnahme für 1874 in Folge der Mehrkosten der Centralverwaltung dieses Departements, so daw also diese zwei Posten sich kompensiren würden.

Bern, den 3. November 1874.

Namens der Unterkornmission der stäuderäthlichen Militärkommission :

Jules Roguin.

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Bundesbeschluss betreffend

die Verzollung von Eisenbahnmaterial.

(Vom 24. Dezember 1874.)

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g d e r schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 28. Oktober 1874, beschließt: Art. 1. Das Eisenbahnmaterial, welches infolge Bundesbeschlusses vom 19 Juli 1854 und 9. Juli 1864 eine Zollvergünstigung genossen und gemäß Bundesbeschluß vom 10. Oktober 1874 einer Verzollung unterworfen werden soll, ist mit folgendem Eingangszoll zu belegen: I. S c h i e n e n : Gewöhnliche Schienen, auch Schienen für Hilfsbahnen .

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Zahnstangen .

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Per Zentner.

Fr. --. 30 ,, 2. --

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31.12.1874

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