Bundesblatt www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 4. April 2025

1. Für die in der Tabelle gelisteten Pflanzenschutzmittel ist gemäss Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (SR 916.161) ein Bewilligungsgesuch eingereicht worden.

2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können bis zum 18. April 2025 die Parteistellung mit Angabe der Verfahrensnummer sowie des Namens des Produkts in diesen Zulassungsverfahren beantragen.

3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.

5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.

4. April 2025

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

2025-1297

BBl 2025 1161

BBl 2025 1161

Name des Produkts

Verfahrensnummer

CheckMate P9401/03.25 Puffer Fruit Multi

2/2

Wirkstoff

Gesuchsteller

Gesuchtyp

Gesuchdatum

Kulturform

Bemerkungen

(E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-8-Dodecen-1-yl acetat

Stähler Suisse SA

Neues Produkt

15.01.2022

Freiland

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