113

# S T #

Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1954 bis 30. November 1955 (Vom 20. Dezember 1955)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

· Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 13 des Regulativs vom 1. Juli 1955 für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte Bericht zu erstatten.

I. Zusammensetzung der Delegation Die Finanzdelegation konstituierte sich zu Beginn des Geschäftsjahres 1954/55 wie folgt: Mitglieder HH.

Nationalräte Cottier (Präsident), Siegrist, Studer-Burgdoff, Ständeräte Vieli (Vizepräsident), Fauquex, Moeckli.

Ersatzmänner HH.

Nationalräte Bühler-Winterthur, Hess-Thurgau, Leuenberger, Ständeräte Häefelin, Lusser, Speiser.

Während des Berichtsjahres eingetretene Mutationen: Mitglieder: Wegen Ablaufs der Amtsdauer ist in der Sommersession 1955 Herr Ständerat Moeckli ausgetreten, als neues Mitglied wurde Herr Ständerat Lusser gewählt.

Ersatzmänner : Der mit der Wahl von Herrn Ständerat Lusser vakant werdende Posten eines Ersatzmannes ist Herrn Ständerat Danioth übertragen worden.

114

u. Tätigkeitsbericht 1. Allgemeines Artikel 26 des «Geschäftsverkehrsgesetzes» vom 9.Oktober 1902 l ) überträgt der Finanzdelegation «die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes» des Bundes (Bundesbahnen und Alkoholverwaltung ausgenommen).

Die Finanzdelegation besitzt «das unbedingte und jederzeitige Eecht der Einsichtnahme in das Eechnungswesen der verschiedenen Departemente und Verwaltungszweige». In seinem Bericht vom 18. November 1924 betreffend die Errichtung eines eidgenössischen Eechnungshofes führt der Bundesrat dazu u. a. aus: «Der mit Gesetz vom 9. Oktober 1902 eingeführten Finanz délégation ist auf dem Gebiete der Kontrolle eine vorherrschende Stellung eingeräumt.

Die geltenden gesetzlichen Vorschriften übertragen der Delegation das Eecht, jederzeit von allen Akten und Belegen der Bundesverwaltung Einsicht zu nehmen und von allen Dienststellen etwa wünschbare Aufklärung " zu verlangen.» Die Finanzdelegation erhält regelmässig sämtliche Bundesratsbeschlüsse finanziellen Einschlags, ferner alle Eevisionsberichte und -bemerkungen, wie die Koirespondenzen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Einsichtnahme.

In Anwendung dieser Bestimmungen hat die Finanzdelegation in zahlreichen Fällen ergänzende Auskünfte angefordert, von sich aus Probleme aufgeworfen oder sah sich veranlasst, kritische Meiaungsäusserungen an den Bundesrat oder einzelne Departemente zu richten. Es sei bei dieser Gelegenheit vermerkt, dass sich die Verwaltung bemühte, den Ersuchen der Finanzdelegation irinert nützlicher Frist nachzukommen, wo Unterschiede in den Auffassungen bestanden, war es möglich, jeweils eine für beide Teile annehmbare Lösung zu finden.

Die Finanzdelegation hielt insgesamt 17 Sitzungen in Bern ab, wozu für Inspektionen an Ort und Stelle durch die Gesamtdelegation noch 4 Tage, durch die Sektionen 7 Tage kommen.

Zur Behandlung lagen vor: a. 1102 Bundesratsbeschlüsse, die sich auf die Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen, 6. die im Eahmen der Nachtragskredite erster und zweiter Teil 1955 gewährten gewöhnlichen Vorschüsse, für welche die Zustimmung der Finanzdelegation einzuholen ist, c. 470 Eevisionsprotokolle und -berichte und 331 Anregungen und Bevisionsbemerkungen der Finanzkontrolle.

x ) Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr zwischen Nationalrat, Ständerat, und Bundesrat, sowie über die Form des Erlasses und der Bekanntmachung von

Gesetzen und Beschlüssen.

115 d. Mehrere Fälle von Besoldungssonderfegelungen für einzelne Beamte der obersten Besoldungsklassen, welche der Bundesrat gemäss einer im Jahre 1951 getroffenen Vereinbarung jeweils der Finanzdelegation zur Gutheissung unterbreitet. Auf die allgemeinen Aspekte, die sich aus der Behandlung dieser Fälle ergaben, wird später unter Fragen des Personalwesens zurückgekommen.

.Aus den Verhandlungen der Delegation sind insbesondere die folgenden Probleme und Einzelgeschäfte hervorzuheben: 2. Organisation der Finanzkontrolle Die Organisation der Finanzkontrolle bildete Gegenstand einer Orientierung durch deren Direktor und einer anschliessenden, einlässlichen Diskussion.

Obwohl die Delegation regelmässig die zahlreichen Eevisionsarbeiten dieser Stelle prüft, schien doch angezeigt, sich einen Gesamtüberblick vermitteln zu lassen. Die Delegation liess sich über die Eechtsgrundlagen, die Organisation, Methoden und Arbeitsweise der Kontrollstelle berichten, im besondern auch über die Durchführung der Oberaufsicht bei grossen Verwaltungen mit eigenem Eevisionsapparat.

Daraus geht hervor, dass die Finanzkontrolle nicht nur die rechnerische Prüfung umfassen soll, sie muss vielmehr auch die materiellen Aspekte würdigen und alles tun, um Unregelmässigkeiten zu verhindern, dabei aber einen vertretbaren Aufwandrahmen nicht überschreiten. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, dürfen der organisatorische Aufbau und die Methoden der Finanzkontrolle als zweckmässig angesehen werden, eine gewisse Vervollständigung wird aber noch erfolgen müssen. Nachdem gegenwärtig eine in dieser Eichtung laufende Abklärung im Gange ist, wird die Delegation im Zeitpunkt des Vorliegens des Gutachtens die Diskussion wieder aufnehmen.

3. Verwaltungsorganisation und Verwaltungskontrolle a. Die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung hat ihre Tätigkeit in dem schon im letzten Delegationsbericht skizzierten Eahmen fortgesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Zentralstelle und Abteilungen spielt nach den der Delegation erteilten Auskünften im allgemeinen befriedigend und im gesamten liegt eine positive Einstellung der Verwaltung vor. Das System der Organisationsmitarbeiter für jede Abteilung soll sich bewähren. Die Finanzdelegation wird die von der Zentralstelle eingeleiteten Massnahmen weiterhin im Auge behalten. Deren
Erfolg hängt im besondern Masse davon ab, ob es gelingt, die als richtig erkannten Eeorganisationsmassnahmen innerhalb der Abteilungen durchsetzen zu können. Nachdem sich im zeitlichen Ablauf - als natürliche Folge der auf breitester Basis eingeleiteten Massnahmen - eine starke Anhäufung derartiger Fragen ergeben kann, wird geprüft werden müssen, ob die Zentralstelle in ihrer heutigen Konzeption leistungsmässig in der Lage sein wird, den an sie gestellten Anforderungen zu entsprechen.

116 b. Im letzten Bericht der Finanzdelegation ist auch auf die Frage der Unterbringung der in Bern befindlichen Abteilungen der Bundeszentralverwaltung hingewiesen worden. Die Delegation postulierte die Erstellung einer Gesamtdisposition, welche die Zusammenlegung der einzelnen Departemente zum Ziele hat, womit erhebliche Einsparungen über die Herabsetzung der Mietkosten und einen rationelleren Arbeitsablauf möglich werden sollen. Inzwischen ist vom Departement des Innern ein entsprechender Antrag zuhanden des Bundesrates ausgearbeitet worden, welcher den Empfehlungen der Delegation Eechnung trägt. Dieser Entwurf ging an alle Departemente zur Stellungnahme.

Die Delegation erwartet eine beförderliche Inangriffnahme dieser Arbeiten.

4. Fragen des Personalwesens Wie bereits in den letzten Berichten ausgeführt, schenkt die Finanzdelegation der neuen Ämterklassifikation laufend Beachtung. In noch vermehrtem Masse macht sich, sowohl bei der Besetzung leitender Posten, als auch bei den untern Kategorien des Bundespersonals, der Einfluss der ausserordentlich günstigen Wirtschaftslage bemerkbar. Vielfach hält es schwer, besonders geeignete Leute zu den geltenden Besoldungsnormen einzustellen oder im Amt behalten zu können. Die Delegation verkennt daher die Begründetheit von Sonderlösungen in derartigen Fällen keineswegs. Sie hat den ihr unterbreiteten Massnahmen im Sinne von Ausnahmeregelungen zugestimmt, legt aber ein gewisses Gewicht darauf, dass jeder Einzelfall mit aller Vorsicht geprüft wird und die künftige Entwicklung nicht präjudiziert.

Besondere Verhältnisse liegen vor beim Politischen Departement. Die speziellen beamtenrechtlichen Erlasse des Bundes umfassen nur das Personal der Zentrale in Bern, für die Angehörigen des diplomatischen und konsularischen Dienstes sind noch einheitliche Bestimmungen zu erlassen. Die Finanzdelegation hat sich im Zuge ihrer Tätigkeit verschiedentlich über den Stand der bezüglichen Arbeiten orientieren lassen. Diese stehen unter der Leitung von alt Minister Dr. Stucki. Das Politische Departement hat den Verordnungsentwurf über das Dienstverhältnis seiner Beamten bereits mit dem Personalamt und den Personalverbänden besprochen. Weitere Verhandlungen sollen aufgenommen werden, sobald über die Festsetzungsmethoden der Bezüge Einigung besteht.

Es handelt sich dabei
wegen der zu berücksichtigenden, besondern Verhältnisse der verschiedenen ausländischen Dienstorte, wie der Eepräsentationsauslagen, um eine sehr komplexe Materie.

5. Expertisen a. A r m e e a p o t h e k e und A r m e e s a n i t ä t s m a g a z i n e Die Delegation befasste sich mit der Armeeapotheke und den Armeesanitätsmagazinen, wo eine Überprüfung der organisatorischen und personellen Verhältnisse durch Experten, in Zusammenarbeit mit dem Armee-

117 Apotheker, erfolgte. Über die praktischen Auswirkungen der Beorganisationsvorschlage wird der Delegation später berichtet.

b. L a n d w i r t s c h a f t l i c h e r Versuchsbetrieb Changins Auf Veranlassung der Delegation wurde für den baulichen und organisatorischen Ausbau des landwirtschaftlichen Versuchsbetriebes Changins eine Expertenkommission eingesetzt. Deren Bericht ist der Delegation unterbreitet worden; er gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Das zuständige Departement wird der weitern Gestaltung des Versuchsbetriebs seine besondere Aufmerksamkeit schenken.

c. Schweizerische Verrechnungsstelle Auf Ende des Berichtsjahres erstattete die Schweizerische Verrechnungsstelle ihren Schlussbericht zu der von den Experten E.Jaeggi, Basel, und Dr. E.Probst, Bern, ausgearbeiteten Sparexpertise. Die Delegation nahm vom Inhalt der Expertise und den Berichten der Verrechnungsstelle Kenntnis und vermerkt mit Befriedigung, dass die Vorschläge der Experten in allen wesentlichen Teilen durchgeführt worden sind.

6. Rüstungsprogramm, Prüfung der Auftragserteilung und der Ausgaben Die Delegation hat regelmässig in die Berichte der Finanzkontrolle über dieses Gebiet Einsicht genommen. Bei den Kriegsmateriallieferungen sind keine Übergewinne festgestellt worden; die Bautenkontrolle konnte über einfachere Ausführungen Einsparungen verwirklichen.

~ 7. Inspektion der Aussenposten des Politischen Departementes Die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate werden periodisch von Inspektoren des Departementes und der Finanzkontrolle überprüft. Die Finanzdelegation ist nach einlässlicher Abklärung zur definitiven Gutheissung dieser von der Zentralverwaltung ausgehenden Kontrolle gelangt, nachdem sie ursprünglich eher zu einer dezentralisierten Lösung - im Interesse der Kosteneinsparung - neigte. Im Berichtsjahre lag eine grössere Anzahl von Kontrollberichten vor, die, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, wo die gebotenen Sanktionen ergriffen wurden, das ordnungsgemässe Funktionieren der administrativen Dienste bestätigten.

8. Aktionen des Bundes auf dem Gebiete der Weinwirtschaft Die Delegation hatte sich in den letzten Jahren verschiedentlich mit Fragen aus diesem Gebiete zu befassen.

Der Untersuchungsbericht der zur Abklärung der Vorgänge bei der Aktion 1948 eingesetzten Spezialkommission ist der
Finanzdelegation zugegangen.

Über die Untersuchungsergebnisse orientierte seinerzeit eine einlässliche Pressemitteilung des Bundesrates. Die Delegation konnte feststellen, dass der BundesBundesblatt. 108. Jahrg. Bd. I.

9

118 rat bereits in den letzten Jahren und ausgehend von den Empfehlungen der Kommission, die zur Verbesserung der Sachlage geeigneten Massnahmen ergriffen hat. Sie begrüsst insbesondere die Übertragung der einschlägigen Aufgaben an eine besondere Sektion, die klarere Ausscheidung der Kompetenzen im Verhältnis der Bundesverwaltung zu den Fachorganisationen der Wirtschaft und die Voraussetzungen, welche vom neuen Chef dieser Sektion erwartet werden. Die ursprünglich beabsichtigte, im Auftrag der Delegation durchzuführende Expertise wird mit dieser Lösung hinfällig.

Wie schon in früheren Jahren liess sich die Delegation über die im Gange befindlichen, neuen Aktionen des Bundes auf dem Gebiete der Weinwirtschaft orientieren. Diese geben zu keinen besondern Bemerkungen Anlass. Immerhin ist dringend zu wünschen, dass die Sanierung des Bebbaues mit allen Mitteln, insbesondere auch über den Weg der Selbsthilfe, gefördert wird. Die Zuschüsse zur Preisstützung der «kleinen Weissweine» dürfen unter keinen Umständen zur Dauerlösung werden. Die Delegation erwartet, dass die Verwaltung die gesetzlichen Bestimmungen zur Herabsetzung der Produktion in ungünstigen Lagen oder zur Umstellung auf Botwein konsequent durchsetzt, so dass ein beförderlicher Abbau der Bundeszuschüsse eintreten kann.

9. Materialeinkauf, Vorratslagerung Die Finanzkontrolle schenkt den Fragen des Materialeinkaufs und der Lagerverträge besondere Beachtung. Die Delegation hat sich in verschiedenen Einzelfällen ebenfalls damit befasst, sie unterstützt alle diesbezüglichen Koordinationsbestrebungen der Finanzkontrolle, indem durch geeignete Massnahmen erhebliche Einsparungen möglich sind. Dank der Intervention der Kontrollorgane konnten zum Teil namhafte Kostenherabsetzungen erwirkt werden.

10. Weitere Geschäfte der Finanzdelegation a.

b.

G.

d.

e.

/.

g.

h.

i.

Koreamissionen, Anleihensaufnahmen, Fragen der Subventionsausrichtung, Reiseentschädigungen, Erhöhung der Kundspruchgebühr, Kosten der Beteiligung an internationalen Konferenzen, Eevision internationaler Ämter durch die Eidgenössische Finanzkontrolle,.

Geldverkehr bei der PTT-Verwaltung, Sieherungsmassnahmen, Teilung der Kosten des Flugsicherungsdienstes zwischen Bund und Flughafenhalter, fc. Organisation des Luftamtes, l. Lenkungsmassnahmen auf dem Gebiete der Milch- und Milchprodukte» m. Bekrutierungsoffiziere, n. Revision des Regulativs der Finanz délégation etc.

119

III. Inspektionen und Besichtigungen Die Gesamtdelegation besuchte die Eidgenössische Landestopographie.

Der Betrieb ist auf moderne technische und kaufmännische Erkenntnisse ausgerichtet und findet internationale Anerkennung.

Ferner begab sich die Delegation in Eekrutenschulen der Flieger-, der Fliegerabwehr- und der Luftschutztruppen. Zusammenfassend geht aus diesen Inspektionen hervor, dass das moderne Kriegsgerät immer grössere Anforderungen an den Soldaten stellt und die Ausbildungszeit restlos ausgenützt werden muss, soll nicht ein Missverhältnis zwischen Aufwand und wünschbarem Ausnutzungsgrad entstehen. Die Delegation konnte sich überzeugen, dass im allgemeinen, trotz zum Teil erst kurzer Ausbildungsarbeit, beachtliche, zum Teil sehr gute Ergebnisse erreicht wurden.

Sie legt aber auch Gewicht auf die Feststellung, dass die Mechanisierung in der Armee einen Stand erreicht hat, welcher die zuständigen Stellen zwingen wird, dieser Erscheinung wie den sich daraus ergebenden Folgerungen hinsichtlich der Ausbildungsdauer und der anzuwendenden Methoden eine zunehmende Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Gesamtdelegation liess sieh ferner an Ort und Stelle über Installationen der PTT, das Hengsten- und Fohlendepot in Avenches und die Bauten und Einrichtungen des Kernforschungsinstituts in Genf orientieren.

Die I. Sektion besuchte verschiedene Industrieunternehmungen, welche Waffen und Ausrüstungsgegenstände für die Armee herstellen.

Die II. Sektion besuchte Kekrutenschulen der Artillerie und der Grenadiere sowie eine Pilotenschule. Ferner inspizierte sie eine hochgelegene Baustelle, wo die besonderen Schwierigkeiten der Materialzufuhr, der Unterbringung der Belegschaft etc. besondere Beachtung fanden, und zwar nicht nur hinsichtlich der technischen Schwierigkeiten solcher Arbeiten im Gebirge, sondern vor allem im Hinblick auf die erhöhten Eisiken und Kosten, welche derartige Unternehmen den beteiligten Firmen und dem Bunde bringen.

Die III. Sektion besuchte das Vakzineinstitut und den grenztierärztlichen Dienst in Basel. Die Tätigkeit der Eidgenössischen Fabrikinspektorate wurde am praktischen Beispiel, in einem grossen Unternehmen der Maschinenindustrie, überprüft. Ferner erfolgte eine Besichtigung der Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau wie der landwirtschaftlichen Schule in Wädenswil.
Es würde im Eahmen dieses Berichtes zu weit führen, jede einzelne Besichtigung näher zu würdigen, gesamthaft betrachtet kann die Delegation aber bemerken, dass sie bei diesen Inspektionen durchwegs befriedigende Verhältnisse angetroffen hat. Über vereinzelte Feststellungen sind die zuständigen Departemente aufgefordert worden, die Anregungen der Delegation zu prüfen und darüber zu berichten.

IV. Beziehungen zur Finanzkontrolle Nach den Bestimmungen des von den eidgenössischen Bäten am 2. April 1927 genehmigten Eegulativs verkehrt die Finanzdelegation mit der eidgenössi-

120

sehen Finanzkontrolle direkt und erhält von dieser die Unterlagen für die Erfüllung der parlamentarischen Kontrollfunktionen. Diese Beziehungen waren sehr zufriedenstellende. Die Finanzdelegation kann festhalten, dass die Finanzkontrolle ihrer Aufgabe pflichtbewusst nachgekommen ist.

Die Delegation nimmt diesen Bericht erneut zum Anlass, dem Bundesrat und der Bundesverwaltung für die im Laufe des Berichtsjahres erfüllte, pflichtbewusste Arbeit Anerkennung und Dank auszusprechen.

Bern, den 20.Dezember 1955.

2403

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, Der abtretende Präsident : (gez.) F.Cottier, Nationalrat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1954 bis 30.

November 1955 (Vom 20. Dezember 1955)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1956

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.01.1956

Date Data Seite

113-120

Page Pagina Ref. No

10 039 293

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.