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Bundesblatt

108. Jahrgang

Bern, den 2. Februar 1956

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Band I

Erscheint wöchentlich. Preis #0 Franken im Jahr, 16 Fr unken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung eines eidgenössischen Verwaltungsgebäudes an der Eschmannstrasse in Bern (Vom 13. Januar 1956) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Mit Ihrem Beschluss vom 25.März 1954 (BEI 1954, I, 541) bewilligte die Bundesversammlung dem Bundesrat einen Objektkredit von 680 000 Franken für einen Anbau am Verwaltungsgebäude des Eidgenössischen Amtes für Mass und Gewicht in Bern. Die bevorstehende Kündigung verschiedener Mietverträge für Büros, in denen Bundesverwaltungen untergebracht sind, sowie die Raumbedürfnisse, welche dem Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum aus seinen zusätzlichen Aufgaben nach dem neuen Patentgesetz vom 25. Juni 1954 (AS 1955, 871) erwachsen, liessen es jedoch als angezeigt erachten, den geplanten Anbau für das Amt für Mass und Gewicht nicht in Angriff zu nehmen, sondern statt dessen auf dem dort zur Verfügung stehenden Bundesareal einen grösseren, verschiedenen Verwaltungen dienenden Bau zu erstellen. Wir beehren uns, Ihnen mit nachstehender Botschaft das Begehren um einen Objektkredit für diesen Bau zu unterbreiten und zu begründen.

I. Der geplante Neubau Das dem Bunde gehörende Gründstück von rund 4750 m2 wir.d auf allen vier Seiten von städtischen Strassen begrenzt, nämlich der Ägertenstrasse, Heinrich Wildstrasse, Tillierstrasse und der Eschmannstrasse.

In der Südostecke steht der in den Jahren 1912-1914 errichtete, hohe Bau des Amtes für Mass und Gewicht. Dieses Gebäude wird, abgesehen von einigen Anpassungen, unverändert beibehalten und bestimmt dadurch weitgehend die Bebauung des Eestgrundstückes.

Bundesblatt. 108. Jahrg. Bd. 1.

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138 Um möglichst vielen Büros bei rationeller zweibündiger Bauweise entweder Morgen- oder Abendsonne zu gewähren, ist an der Ägertenstrasse ein vierstöckiger Ostbau mit einer Grundfläche von zirka 16,0 x 34,6 m und an der TUlierstrasse 'ein vierstöckiger Westbau mit zirka 14,2 x 50,8 m Grundfläche vorgesehen. Der zweistöckige Mittelbau an der Eschmannstrasse misst zirka 13,5 x 30,8 m. Dieser Teil soll niedrig gehalten werden, um den gegenüberliegenden privaten Wohnbauten den ungeschmälerten Sonnenanfall zu sichern.

Der bessern Übersicht wegen sind die Eingänge aller drei Trakte an der Eschmannstrasse konzentriert.

Der Hofraum ist mit zwei Untergeschossen unterbaut, das tieferliegende Stockwerk ist als Archiv, das l.Untergeschoss als Einstellgarage mit Ein- und Ausfahrt über eine Bampe von der Eschmannstrasse her vorgesehen. Dieses Stockwerk kann später auch als Archiv ausgebaut werden.

Von den drei Trakten erhalten zwei ebenfalls zwei Kellergeschosse, die für Archive notwendig sind.

In architektonischer Hinsicht ist auf den stark gegliederten hohen Bau des Amtes für Mass und Gewicht Eücksicht zu nehmen. Daneben besteht das Quartier aus zwei- bie dreistöckigen Wohnbauten. Um die neben oder hinter den neuen Bauteilen liegenden Nachbargebäude nicht zu beeinträchtigen, sind Flachdächer vorgesehen. Mit diesen ist ebenfalls ein neutraler Anschluss an den Altbau möglich, da die Dachgesimse beider Bauten ungefähr auf gleicher Höhe liegen.

Die neuen Bauten sind vom alten Teil durch zurückgesetzte Verbindungsteile abgesetzt. Derjenige des Ostbaues übernimmt die Bodenhöhen des Altbaues.

In der einfachen Haltung der verputzten Fassaden kommt der Charakter des Verwaltungsgebäudes zum Ausdruck. Die baulichen Akzente liegen in der kubischen Gestaltung der Gesamtüberbauung.

Es sind Massivbauten mit betonierten Kellerwänden und Stockwerkdecken in Eisenbeton vorgesehen. Umfassungs- und Innenwände in den oberen Stockwerken sollen in Backstein errichtet werden. Die Bodenbeläge werden mit trittschallisolierender Schicht versehen und die Wände tapeziert. Die flachen Dächer können je nach Tagespreis mit Kupfer, Aluman oder als Klebdach auf unterlüfteter Holzschalung eingedeckt werden.

Etwas kompliziertere statische Probleme stellt einzig der stützenfreie Kaum des Eundlaufes, dessen Decke die darüberliegenden
Stockwerke zum Teil tragen muss. Die Konstruktion ist in Eisenbeton gedacht.

Der Eundlauf, der seinerzeit den Anlas's zum Bundesbeschluss vom 25.März 1954 gab, ist im Ostbau disponiert, wo der Zusammenhang mit den vorhandenen Bäumen des Amtes für Mass und Gewicht am besten gewahrt werden kann.

u. Die Baumverhältnisse In den geplanten Neubauten stehen an Bodenfläche insgesamt zur Verfügung:

139 für Büros und Laboratorien für Archive für Garagen

zirka 4300 m2 zirka 2100 m2 zirka 1000 m2 Total zirka 7400 m2

Von den Büroräumen werden voraussichtlich rund 1100 m2 vom Amt für Mass und Gewicht zu belegen sein, während die übrigen 3200 m2 sowie der gesamte Archivraum von 2100 m2 Fläche dem Amt für geistiges Eigentum zur Verfügung gestellt werden soll. Die Garagen werden den Abteilungen der Bundeszentralverwaltung gemeinsam zu dienen haben.

Damit können die Unterkunftsverhältnisse einer ganzen Eeihe gegenwärtig mangelhaft untergebrachter Verwaltungsabteilungen besser geregelt werden.

a. Amt für Mass und Gewicht Wie gesagt, dient hier der Neubau vor allem als Ersatz für den Kaum, welcher mit dem Bundesbeschluss vom 25.März 1954 hätte beschafft werden sollen. Dem jetzigen Projekt, soweit es sich auf das Amt für Mass und Gewicht bezieht, liegt der Gedanke zugrunde, dass die Ausdehnung des Amtes hauptsächlich in horizontaler Eichtung und in die Keller verlegt werden soll. Der Verbindungsteil zwischen den gegenwärtigen Amtsräumen und den neuen wird im Hinblick auf den Verkehr mit fahrbaren Apparaten gleiche Stockwerkshöhe aufweisen wie der Altbau. Die Niveaudifferenzen zwischen dem Altbau und dem Ostflügel werden durch einen Warenlift überwunden.

b. Amt für geistiges Eigentum Bis jetzt verfügte dieses Amt ìiber folgende Unterkunftsmöglichkeiten: Büros m1

Hallwy Istrasse 15 Helvetiastrasse (Baracken) Bundesgasse 3 Eschmannstrasse (Baracken) Eigerplatz l

Archivraum m*

1938 240 -- 155 --

1437 -- 33 --' 40

2333

1510

Dem Amt für geistiges Eigentum muss nach dem neuen Patentgesetz eine neue Abteilung für die sogenannte «amtliche Vorprüfung» derjenigen Patentgesuche angegliedert werden, welche aus dem Gebiet der Uhren- und der Textilveredlungsindustrie stammen. Diese neue Abteilung wird für den Anfang voraussichtlich 25 bis 30 Beamte zählen. Ihr müssen Büros für die Prüfer und die übrigen Beamten sowie Verhandlungsräume, ein Lesesaal für die Bekanntmachung von Patentgesuchsunterlagen und Arbeitsräume für den Photokopier-

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dienst usw. beschafft werden. Die an der Einführung der amtlichen Vorprüfung interessierten Industriekreise legen grössten Wert darauf, dass diese Abteilung ihre Tätigkeit möglichst rasch aufnehmen kann.

Das Amt für geistiges Eigentum soll in seiner Gesamtheit mit Einschliessung der Vorprüfungsabteilung im neuen Verwaltungsgebäude an der Eschmannstrasse untergebracht werden, wofür ihm nach den vorstehenden Aufstellungen rund 900 m2 Büro- und 600 m2 Archivfläche mehr als bisher zur Verfügung stehen werden.

c. Übrige Amtsstellen

Der Auszug des Amtes für geistiges Eigentum aus den von ihm bis jetzt benutzten Lokalitäten wird eine rationellere Placierung einer ganzen Eeihe von Abteilungen erlauben.

Die Landesbibliothek leidet ausserordentlich stark an Platzmangel sowohl was die Büroräume als auch insbesondere die Lagerfläche für Bücher anbelangt. Durch den projektierten Neubau kann auch dieses Problem einwandfrei gelöst werden. Nach Erstellung des Neubaues Eschmannstrasse können der Landesbibliothek zur Verfügung gestellt werden : , sämtliche Büros des Erdgeschosses (jetzt benutzt vom Amt für geistiges Eigentum und vom Statistischen Amt) sowie rund 1440 m2 Archivraum (jetzt benutzt vom Amt für geistiges Eigentum).

Damit sind die Raumbedürfnisse der Landesbibliothek auf Jahre hinaus gesehen befriedigt.

Die G e t r e i d e v e r w a l t u n g kann nach Erstellung des Neubaues ihre Dienste (Landesbibliothek und Baracken), im Ostflügel der Landesbibliothek konzentrieren. Mit einer kleinen Eaumreserve kann dieses Amt im Ostflügel sehr gut untergebracht werden.

Im Westflügel der Landesbibliothek, in welchem das Statistische Amt untergebracht ist, wird der obere Stock von der Getreideverwaltung freigemacht. Das Eidgenössische Statistische Amt übernimmt überdies diese Bäume als Kompensation des Baumverlustes im Erdgeschoss (Abtretung an Landesbibliothek) und für die Unterbringung der Büros aus den Baracken an der Hallwylstrasse.

Diese Baumzuteilung an die verschiedenen Dienststellen steht im Einklang mit den laufenden Bestrebungen zur Konzentration der Bundesverwaltung in der. Stadt Bern auf einige wenige Schwerpunkte.

Das Z e n t r a l p o l i z e i b ü r o ist im 2. und S.Stock des bestehenden Gebäudes des Amtes für Mass und Gewicht, betrieblich betrachtet, recht ungünstig untergebracht. Den hier bestehenden Bedürfnissen kann in diesem Zusammenhang zwar noch nicht Rechnung getragen werden. Die Lösung dieser Frage wird in die Gesamtplanung der Unterbringung der Bundeszentralverwaltung einzubeziehen sein.

141 m. Die Baukosten Auf Grund der kubischen Berechnung können die Kosten wie folgt veranschlagt werden (Index 201.2) : 1. Ostbau 10 800 m3 zu Fr. 125 Fr. l 287 500 2. Westbau 14 770 m3 zu Fr. 120 Fr. 1772400 3. Mittelbau 4 880 m3 zu Fr. 125 Fr. 610 000 4. Hofunterkellerung 7 600 m3 zu Fr. 98 Fr. 744 800 Baukosten 5. Umgebungsarbeiten und Velounterstand 6. Anpassung im Altbau, Erweiterung der Heizungsanlage, Abbrucharbeiten 7. Spezialinstallationen und -Ausrüstung für das Amt für Mass und Gewicht 8. Spezialeinrichtungen im Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum 9. Verschiedenes und Unvorhergesehenes Gesamtkosten (ohne Mobiliar) rund

Fr. 4 414 700 Fr.

95000

Fr.

110300

Fr.

240 000

Fr. 160000 Fr. 280 000 Fr. 5 300 000

Bei den vorgesehenen Spezialeinrichtungen des Amtes für Mass und Gewicht handelt es sich um Wiege- und Messeinrichtungen, Ventilationen, Einrichtungen zur Konstanthâltung der Temperatur usw., bei jenen des Amtes für geistiges Eigentum um die Einrichtungen für den Photokopierdienst.

Die Erstellung des Gebäudes wird voraussichtlich eine längere Zeitperiode beanspruchen.

Da der mitfolgende Beschluss die vorgesehene Kreditgrenze von 5 Millionen Franken überschreitet, benötigt er, gemäss Bundesbeschluss über die Finanzordnung, das absolute Mehr der beiden Kate (Ausgabenbremse).

*

*

*

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, dem beiliegenden Beschlussesentwurf für die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Eschmannstrasse in Bern Ihre Zustimmung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 13. Januar 1956.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Feldmann 2429

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Entwurf

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines eidgenössischen Verwaltungsgebäudes an der Eschmannstrasse in Bern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 13. Januar 1956, beschliesst:

Art. l . Für den Bau eines eidgenössischen Verwaltungsgebäudes an der Eschmannstrasse in Bern wird ein Objektkredit von 5 300 000 Franken bewilligt.

2 Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Projekt im Eahmen des bewilligten Objektkredites die sich nachträglich als notwendig erweisenden Änderungen anzubringen.

Art. 2 Der Bundesbeschluss vom 25.März 1954 über die Erstellung eines Anbaues am Gebäude des Eidgenössischen Amtes für Mass und Gewicht wird aufgehoben.

1

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Pur die Annahme dieses Beschlusses ist das absolute Mehr der beiden Räte erforderlich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung eines eidgenössischen Verwaltungsgebäudes an der Eschmannstrasse in Bern (Vom 13. Januar 1956)

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1956

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02.02.1956

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