1316

# S T #

7180

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Sanierung der Abwasserverhältnisse auf dem Waffenplatz Thun (Vom 29. Juni 1956)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Der Waffenplatz Thun, der im Eigentum des Bundes steht, umfasst neben dem Waffenplatzgebiet folgende Anlagen: Kasernen, Armeemagazine, das Eidgenössische Zeughaus, die Eidgenössische Konstruktionswerkstätte, die Eidgenössische Munitionsfabrik, den Armeemotorfahrzeugpark und das Eidgenössische Munitionsdepot.

Die verschiedenen Kanalisationssysteme des Waffenplatzes sind zum Teil bereits vor, zum Teil nach 1900 unabhängig vom städtischen Kanalisationssystem errichtet worden. Die Erstellung des jüngsten Kanalisationswerkes erfolgte vor 30 Jahren.

Während der letzten zehn Jahre mussten auf dem Waffenplatz Thun wiederholt Wassereinbrüche in Keller sowie Strassen- und Platzüberschwemmungen festgestellt werden, die auf ungenügende Abflussmöglichkeit der bestehenden Kanalisationsanlage zurückzuführen sind. Besonders im Areal des Armeemotorfahrzeugparks traten verschiedentlich Wassereinbrüche auf, wobei das in den Kellern eingelagerte Material Schaden nahm.

Bereits im Jahre 1944 wurde eine in Kanalisationsfragen spezialisierte Ingenieurfirma mit der Ausarbeitung eines Gutachtens über die Kanalisationsanlage des Waffenplatzes Thun beauftragt. Das Ergebnis lautete, dass die Kanalisation des Waffenplatzes Thun nicht in der Lage sei, den an sie gestellten Ansprüchen zu genügen.

Dieser Zustand ist auf folgende Umstände zurückzuführen: Die Hauptstränge des bestehenden Kanalnetzes stammen noch aus der Zeit, als der Waffenplatz Thun verhältnismässig wenige Gebäude zählte. Im Laufe der Jahre wurden die Neubauten jeweils an den nächstliegenden Kanal angeschlossen, wodurch mit der Zeit das Netz immer mehr überlastet wurde. Parallel zum starken Aus-

1317 bau der militärischen Anlagen wurden Strassen und Plätze weitgehend mit Hartbelägen versehen, wodurch die früher mögliche natürliche Bodenversickerung fast vollständig verunmöglicht wurde, was wiederum eine starke Überbelastung der Ableitungen zur Folge hatte. Die wasserdurchlässige Fläche, wie Gärten, Kasenflächen, Wege und Plätze ohne Hartbelag, macht heute noch höchstens Va des Flächeninhaltes des in Frage stehenden Kanalisationsgebietes aus.

Nachdem diese Untersuchungen die Notwendigkeit einer durchgreifenden Erweiterung und Sanierung des Kanalnetzes ergeben hatten, wurde ein generelles Vorprojekt unter Angabe der mutmasslichen Kosten ausgearbeitet. Diese Studien ergaben, dass nur die Erstellung neuer Sammelstränge in Frage komme und Teillösungen zu keiner endgültigen Sanierung führen würden. Die Gesamtaufwendungen wurden damals auf rund 2,65 Millionen Franken veranschlagt.

Das Eidgenössische Militärdepartement stimmte dem Sanierungs- und Erweiterungsprojekt im Jahre 1944 grundsätzlich zu, in der Meinung jedoch, dass dieses als Arbeitsbeschaffungsprojekt zurückgestellt und in der Zeit der Arbeitslosigkeit durchgeführt werden sollte. Gleichzeitig wurde die Direktion der eidgenössischen Bauten beauftragt, die Frage.der finanziellen Beteiligung der Stadt Thun zu prüfen.

Die hierauf mit der Stadt Thun aufgenommenen Verhandlungen ergaben, dass diese ihrerseits ein Vorprojekt für die Erstellung einer das südliche Gebiet des Waffenplatzes berührenden Kanalisation hatte ausarbeiten lassen. Damit bot sich unerwartet die Möglichkeit, einen Teil der eidgenössischen Anlagen an die städtische Kanalisation anzuschliessen, und die Direktion der eidgenössischen Bauten sah sich deshalb veranlasst, die Projektstudien auf einer neuen Grundlage fortzusetzen. Im Frühjahr 1950 konnte dem Eidgenössischen Militärdepartement ein neues Projekt eingereicht werden, das die Sanierung und den Ausbau der Kanalisationsanlagen des Waffenplatzes im Kostenbetrag von rund 1,4 Millionen Franken vorsah. Im Hinblick auf die nunmehr dringlich gewordene Sanierung erklärte sich das Militärdepartement bereit, dieses Projekt unverzüglich zu verwirklichen.

Bevor jedoch dieses Vorhaben verwirklicht werden konnte, gelangten die Licht- und Wasserwerke der Stadt Thun an die Direktion der eidgenössischen Bauten und machten darauf
aufmerksam, dass auf dem Gebiete des Motorfahrzeugparkes an der Allmendstrasse, also im nordöstlichen Teil des Waffenplatzgebietes keine eigentliche Kanalisation bestehe und die massiven Benzinund Ölrückstände aus dem Parkdienst direkt den Sickerschächten zugeführt würden, die bereits durch Ölrückstände verschlammt seien.

Auf diesem Areal sollte unbedingt eine leistungsfähige Kanalisationsanlage mit Benzin- und ölabscheider erstellt werden. Ausser der Gemeinde Thun, die übrigens auch die eidgenössischen Betriebe und Kasernen mit Trinkwasser versorge und rund 90 Prozent des Wasserbedarfes dem Grundwasserstrom entnehme, hätten die anschliessenden talwärts liegenden Gemeinden an einem einwandfreien Grundwasser das allergrösste Interesse. Gleichzeitig wurde ersucht, dass Abhilfe geschaffen werde.

1318 Die dadurch entstandene neue Anlage erforderte neuerdings die Ausarbeitung eines Projektes auf einer veränderten Grundlage. Insbesondere war auch das seither in Kraft getretene neue bernische Gesetz über die Nutzung des Wassers zu berücksichtigen.

Das in der Folge ausgearbeitete neue, nunmehr vorliegende Projekt beschränkt sich im Gegensatz zum Vorprojekt des Jahres 1944, das einen Vollausbau der Kanalisation des Waffenplatzes vorsah, auf die Sanierung der vorhandenen Anlagen des Waffenplatzgebietes, unter Weglassung aller zurzeit nicht notwendigen Stränge. Dabei wurde bei den Projekten darauf Bedacht genommen, dass ein Anschluss an die von der Stadt Thun in einem späteren Zeitpunkt auszuführende Kläranlage auf möglichst einfache Weise - durch einen Schmutzwasser-Sammelkanal - erfolgen kann. Die eigentliche Sanierung der waffenplatzinternen Kanalisation wäre damit abgeschlossen. Die Kosten für die Durchführung dieser ersten Etappe belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag auf insgesamt 700 000 Franken. Das Projekt wurde den zuständigen kantonalen Behörden vorgelegt und von diesen grundsätzlich genehmigt. Da mit der Verbesserung der heute unhaltbaren Zustände nicht mehr länger zugewartet werden kann, muss das Sanierungsprojekt unverzüglich in Angriff genommen werden.

In einer späteren Etappe wird der Anschluss an die erwähnte Kläranlage der Stadt Thun hergestellt werden müssen, wobei der Bund einen Teil der Erstellungskosten dieser Anlage zu übernehmen haben wird. Für den östlichen Teil des Waffenplatzgebietes ist vorgesehen, die Bundesanlagen an die Hauptkanalisation der Stadt anzuschliessen, wofür eine entsprechende Einkaufssumme wird bezahlt werden müssen. Über die Kosten dieser späteren Aufwendungen können heute noch keine Angaben gemacht werden, da die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorhegen.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Sanierung der Abwasserverhältnisse auf dem Waffenplatz Thun zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 29. Juni 1956.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Feldmann Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1319 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Sanierung der Abwasserverhältnisse auf dem Waffenplatz Thun

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 1956, beschliesst : Art. l Der Sanierung der Abwasserverhältnisse auf dem Waffenplatz Thun wird, zugestimmt und hiefür ein Objektkredit von 700 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Der Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

2643

·

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Sanierung der Abwasserverhältnisse auf dem Waffenplatz Thun (Vom 29. Juni 1956)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1956

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

7180

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1956

Date Data Seite

1316-1319

Page Pagina Ref. No

10 039 451

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.