856 Der Bundesrat hat folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt : Am 18. September 1956: Glarus: an die Kosten der Erstellung der Güterstrasse Obstalden-Rüttenberge, in der Gemeinde Obstalden.
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Am 22. September 1956: Zürich: an die Kosten der Korrektion des Itelbaches in der Gemeinde Luf ingen ; Wallis: an die Kosten der Erstellung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Savièse.
Am 25. September 1956 : Luzern: an die Kosten der Erstellung der Güterstrasse Vitznau-Oberwilen in der Gemeinde Vitznau ; Waadt: an die Kosten der Wiederaufforstung «Grande Joux» in der Gemeinde Bullet; Wallis: an die Kosten der Erstellung des Waldweges «Péroua» in der Gemeinde Nendaz.
Am 27. September 1956: 1. Bern: an die Kosten der Verbauung des Hünigenbaches in der Gemeinde Niederhünigen und des Lehngrabens in der Gemeinde Boltigen; 2. Wallis: an die Kosten der Erstellung des Waldweges «Mollens-Aminona» in der Gemeinde Mollens.
Bekanntmachungen von Departementen und anderà Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 19. bis 25. September 1956 Argentinien. Herr Eodolfo Gaston Z a p a t a Quesada, Legationsrat, wurde dieser Mission zugeteilt.
Herr Major Jorge Fernàndez Funes, Militärattache, wird nun als Gehilfe des Militärattaches amtieren.
Grossbritannien. Herr H.T.Kennedy, Erster Handelssekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.
Indonesien. Herr Imron Rosjadi, Legationsrat, Geschäftsträger a. i., gehört dieser Mission nicht mehr an.
Herr Baden Pandji Soebechi Astrawinata, Dritter Sekretär, wurde mit der Führung der Geschäfte betraut.
357 Island. Herr Haraldur Kröyer, Legationsrat, Geschäftsträger a. i., ist auf einen andern Posten versetzt worden.
Herr Hördur Helgason, Erster Sekretär,hat sein Amt übernommen, mit Residenz in Paris.
Polen. Herr Czeslaw Biernacki, Attaché, ist in Bern eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.
Sowjetunion. Herr Nikolai F.Aksutine wurde dieser Mission als Gehilfe der Handelsvertretung zugeteilt.
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Nachtrag zum Verzeichnis 1) der
Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen :
Neue Ermächtigung: Kanton Bern 83. Darlehenskasse Meiringen.
Bern, den 28. September 1956.
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement !) BEI 1946, II, 287.
Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung Der Schweizerische Floristenverband beantragt, gestützt auf Artikel 43 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung, die Eevision des Reglementes vom 6. Oktober 1942 für die Durchführung der höheren Fachprüfungen im Floristengewerbe. Er hat zu diesem Zwecke den Entwurf zu einem geänderten Prüfungsreglement eingereicht. Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfällige Einsprachen bis zum 5.November 1956 zu richten sind.
Bern, den 29.September 1956.
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Bundesamt für Industrie, Gewerte und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
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Jahr
1956
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
40
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.10.1956
Date Data Seite
356-357
Page Pagina Ref. No
10 039 556
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