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Bericht des o

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Abschluss der Liquidation der Eidgenössischen Darlehenskasse (Vom 20. April 1956)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir gestatten uns, Ihnen im Sinne des Auftrages, welcher uns durch den Beschluss der Bundesversammlung vom 28. September 1955 erteilt wurde, den Liquidationsbericht der Eidgenössischen Darlehenskasse zur Genehmigung vorzulegen.

Der Bundesrat beauftragte am 30. September 1955 den Verwaltungsausschuss der Darlehenskasse, das Institut im Einvernehmen mit dem Finanzund Zolldepartement zu liquidieren. Am 24. März 1956 reichte der Liquidationsausschuss dem Departement seinen Schlussbericht ein, welchen wir diesem Bericht als Anhang beigeben.

In unserer Botschaft vom 24. Juni 1955 gingen wir von der Annahme aus, die Liquidation werde einen Aktivsaldo von 11 bis 12 Millionen Franken ergeben. Dank namentlich einem erheblichen Mehrerlös aus den Immobilien stellte sich der Aktivsaldo schliesslich auf 12 460 000 Franken. Er ging nach den Vorschriften des Bundesbeschlusses vom 8.Juli 1932 zu drei Vierteln an den Bund und zu einem Viertel an die übrigen Garanten der Darlehenskasse.

Der Bund übernahm fünf Darleben, die nicht anderweitig liquidiert werden konnten, und welche auf Ende 1955 bei der Darlehenskasse mit l 536 909,50 Franken zu Buch standen. Davon vergütete der Bund der Darlehenskasse l 398 077,70 Franken, während die Differenz aus der Bisikomarge der Darlehenskasse belastet wurde. Der Saldo des Personalfürsorgefonds von 71 117,75 Franken, welcher nach Sicherstellung der Ansprüche des Personals der Darlehenskasse verblieb, wurde nicht zum Liquidationserlös geschlagen, sondern dem Unterstützungsfonds der Eidgenössischen Versicherungskasse zugewiesen.

Die Kosten der Liquidation ab 1.Oktober 1955 belaufen sich auf insgesamt 86 866 Franken. Wir gestatten uns, für alle weitern Einzelheiten auf den Bericht des Liquidationsausschusses zu verweisen, der als integrierender Bestandteil unseres Berichtes zu betrachten ist.

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Die Kontrollstelle der Darlehskasse stellte mit Berichten vom 27. Januar und 22. März 1956 die in allen Teilen ordnungsgemäss erfolgte Abwicklung der Liquidation fest und die Eidgenössische Finanzkontrolle hat sich dem Befund der Kontrollstelle zustimmend angeschlossen. Am 9. Apri 1956 wurde die Dar-' lehenskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Handelsregister gelöscht.

Der Bundesrat möchte auch an dieser Stelle allen Organen, welche die Darlehenskasse von 1932 bis 1955 betreuten, den Dank für ihre unermüdliche und uneigennützige Arbeit an einer Einrichtung aussprechen, welche während vieler Jahre im schweizerischen Kreditwesen in vorbildlicher Weise eine Lücke ausfüllte, die sonst wohl empfindlich in Erscheinung getreten wäre. Dank gebührt auch dem Ausschuss für die rasche Durchführung der Liquidation.

Wir ersuchen Sie, diesen Liquidationsbericht zu genehmigen und benützen den Anlass, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 20. April 1956.

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Feldniann Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Darlehenskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft

B e r n , den 24. März 1956

Herrn Bundesrat Dr.b.c. Hans Streuli, Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements.

Bern Herr Bundesrat, Wir haben die Ehre, Ihnen hiermit zu Händen des Bundesrates den Schlussbericht der Darlehenskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu unterbreiten.

Am 23. September 1955 hat die Bundesversammlung beschlossen, die Darlehenskasse zu liquidieren und hat diesen Beschluss sofort in Kraft gesetzt.

Am 30. September 1955 hat der Bundesrat von diesem Beschluss Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement beauftragt, die Einzelheiten der Liquidation mit, der Darlehenskasse zu ordnen.

Infolgedessen hat das Finanzdepartement die Darlehenskasse ersucht, auf den 30. September 1955 eine Bilanz zu erstellen, diese von der Kontrollstelle prüfen zu lassen und dem Verwaltungsrat der Kasse zur Genehmigung vorzulegen.

Das Finanzdepartement bestimmte mit Wirkung ab 1. Oktober 1955 als Liquidationsorgan den Ausschuss des Verwaltungsrates der Darlehenskasse und übertrug diesem die alleinige Verantwortung für die Liquidation der Kasse.

Als Verbindungsmann zwischen dem Finanzdepartement und der Darlehenskasse wurde Herr Dr. W. Grütter, Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, bezeichnet, und als Stellvertreter Herr J. Studer, Chef der Zentralen Ausgleichsstelle, Genf.

Das Finanzdepartement benachrichtigte uns gleichzeitig, dass es bereit wäre, die noch bestehenden Darlehen, welche von den Schuldnern gegenwärtig nicht zurückbezahlt werden können, zu übernehmen.

Gestützt auf diese Weisung hat die Darlehenskasse die noch laufenden Darlehen in der Höhe von 2 404 283,65 Franken gekündigt, unter Hinweis darauf, dass das Finanzdepartement bereit wäre, diese Forderungen zu übernehmen, wenn keine Möglichkeit bestehen sollte, die Schuldbeträge innert nützlicher Frist zurückzuzahlen oder an andere Kreditinstitute überzuleiten.

In der Folge war ein Schuldner in der Lage, sein Darlehen zurückzuzahlen.

Ein weiteres Darlehen wurde vom Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung in Genf übernommen. Die restlichen Posten von insgesamt l 536 909,50 Franken, Wert 31. Dezember 1955, wurden an das Finanzdepartement übergeführt.

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Weil die Darlehenskasse zwei Schuldnern einen Vorzugszins gewährt hatte, welcher nicht als marktgängig betrachtet wurde, trotzdem die Hinterlagen diese Darlehen genügend sicherstellen, veranlasste uns die Finanzverwaltung, ihr einen Einschlag von 84023,50 Franken (13,75% auf Fr. 611 080,20) zu vergüten.

Auf eine Schuld, die als notleidend bezeichnet werden musste, wurden der Finanzverwaltung weitere 54 808,30 Franken überwiesen, somit total 138 831,80 Franken.

Nach dem Verkauf der der Darlehenskasse gehörenden Immobilien zum Preise von l 750 000 Franken, mit einem Gewinn von 750 000 Franken, ergab sich für die Zeit vom 30. September bis 31. Dezember 1955 ein Gewinn von 804 987,89 Franken, welcher dem Eeservefonds gutgebracht wurde.

Durch diesen Gewinn erhöhte sich der Saldo des Eeservefonds von 9 287 385,75 Franken auf 10 092 373,64 Franken.

Die stillen Eeserven der Darlehenskasse beliefen sich nach Überweisung der oben erwähnten 138 831,80 Franken noch auf 2 367 626,36 Franken.

Aus der Geschäftstätigkeit der Darlehenskasse .seit ihrer Gründung im Jahre 1932 bis zu ihrer Liquidation im Jahre 1955 ergab sich somit ein Beingewinn von 12 460 000 Franken.

Gemäss Artikel 16 des Bundesbeschlus'ses vom 8. Juli 1932 fällt ein nach durchgeführter Liquidation verbleibender Beingewinn zu einem Viertel an die am Garantiefonds beteiligten Banken und anderen Unternehmungen und zu drei Viertem an den Bund.

Demzufolge vergüteten wir an die Privatgaranten, propotional zu ihrer Beteiligung am Garantiefonds, 3 115 000 Franken.

Zur Deckung des Gewinnanteils des Bundes von 9 345 000.-- Franken, überliessen wir ihm 8047972,25 » Wert 31. Dezember 1955, unsere noch nicht fälligen Depotkonti, und l 297 027,75 » unsere Überweisung durch die Schweizerische Nationalbank Bern, 9 345 000.-- Franken, wie oben.

Den Saldo der Speziaireserve von 198 322 Franken, Gewinn aus Geschäften, für welche der Bund allein die Ausfallgarantie übernommen hatte, haben wir ebenfalls dem Finanzdepartement überwiesen.

Der nach Abfindung des ausgetretenen Personals verbleibende Saldo unseres Personalfürsorgefonds von 71117,75 Franken wurde gemäss Beschluss des Liquidations-Ausschusses dem Fürsorgefonds der Eidgenössischen Versicherungskasse vergütet.

"Die Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1955 wurde für Liquidationsspesen mit
20 000 Franken belastet. Den nach Beendigung der Liquidation unserer Kasse verbleibenden Betrag dieser Beservestellung (Erlös aus dem Verkauf des Mobiliars von 4691 Franken Inbegriffen) von 6600 Franken

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haben wir im Einverständnis mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzlind Zolldepartementes zur Honorierung des Liquidations-Ausschusses für seine Tätigkeit vom I.Oktober 1955 bis zum Abschluss der Liquidation verwendet.

Im Auftrage des Liquidations-Ausschusses wurde die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung per 81. Dezember 1955 sowie die Schlussabrechnung per 19.März 1956 durch die von ihm betraute Kontrollstelle eingehend geprüft und richtig befunden. Die diesbezüglichen Kontrollberichte vom 27. Januar und 22. März 1956 liegen bei.

Wir ersuchen den Bundesrat um Genehmigung dieses Schlussberichtes und um Entlastung des Liquidations-Ausschusses für seine Tätigkeit.

Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Darlehenskasse der 'Schweizerischen Eidgenossenschaft in Uq.

Der Liquidations-Ausschuss : (gez.) H.Matti (gez.) R.Weber (gez.) P.Rossy (gez.) P.Nerön

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Abschluss der Liquidation der Eidgenössischen Darlehenskasse (Vom 20. April 1956)

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26.04.1956

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