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Bundesblatt

108. Jahrgang

Bern, den 11. Oktober 1956

Band II

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Bundes beitrag an die Erstellung von Verwaltungsgebäuden des Internationalen Fernmeldevereins und der Meteorologischen Weltorganisation (Vom 1.Oktober 1956) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft zu unterbreiten betreffend die Gewährung eines Bundesbeitrages an die in Genf geplante Erstellung von Verwaltungsgebäuden des Internationalen Fernmeldevereins und der Meteorologischen Weltorganisation.

I.

Dem Internationalen Fernmeldeverein (UIT) untersteht heute das gesamte internationale Nachrichtenwesen, im besonderen Telegraph, Telephon, Radiosendungen in allen Formen. Auf internationalem Gebiet hat die Ausbeutung dieser Nachrichtenmittel zum Abschluss zahlreicher Verträge und Abkommen geführt, deren bedeutendste im Internationalen Fernmeldevertrag (bis 1952 unter dem Namen Weltnachrichtenvertrag bekannt) zusammengefasst sind.

Nachdem im Jahre 1838 der elektrische Telegraph in Europa erstmals Anwendung fand, kam es zu verschiedenen zwischenstaatlichen Abkommen im Hinblick auf eine einheitliche Ausbeutung der neuen Nachrichtenübermittlungsart, die Anwendung bestimmter Leitungs- und Apparatetypen sowie die gegenseitige Erhebung und Verrechnung der telegraphischen Gebühren. Diese zahlreichen Abmachungen führten im Jahre 1865 zur Gründung der internationalen Telegraphenunion, der zwanzig Staaten angehörten. Dieses Abkommen wurde 1885 im Hinblick auf die Aufnahme der ersten Dispositionen betreffend den internationalen Telephondienst weiter ausgebaut.

Bundesblatt. 108. Jahrg. Bd. II.

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Die Radiotélégraphie wurde erstmals 1899 in Betrieb genommen, zuerst als Hilfsmittel für die zusätzliche Sicherheit der Hochseeschiffahrt. 27 Staaten schlössen sich, durch Gründungsakt in Berlin im Jahre 1906, zur Internationalen Radiotelegraphischen Union zusammen. Diese Organisation vereinigte sich 1932 mit der Internationalen Telegraphenunion zum Internationalen Fernineldeverein, der am I.Januar 1934 offiziell seine Tätigkeit aufnahm.

Im Anschluss an die politischen Wandlungen der Nachkriegszeit und die gewaltigen Fortschritte und Verbesserungen technischer Natur drängte sich 1947 eine weitgehende Revision der bestehenden Abmachungen durch die Konferenz von Atlantic City auf. Der Weltnachrichtenvertrag erfuhr bedeutende Veränderungen, vor allem durch die Aufstellung neuer ständiger Organe. Der revidierte Vertrag trat anfangs 1949 in Kraft. Die eidgenössischen Bäte haben ihn in der Herbstsession 1948 ratifiziert.

Dem derart reorganisierten Internationalen Fernmeldeverein wurde in der ordentlichen Generalversammlung der Vereinten Nationen 1947 der Status einer SpezialOrganisation zuerkannt. Seine Ausdehnung geht schon daraus hervor, dass 81 Staaten und Gebietsgruppen den Vertrag unterzeichnet haben; die Zahl der Länder, die die vollberechtigte -Mitgliedschaft erhalten können, beträgt sogar 91. Diese SpezialOrganisation der Vereinten Nationen ist somit eine der umfassendsten internationalen Institutionen, an deren Entwicklung und Tätigkeit unser Land seit jeher in massgeblicher Weise mitgewirkt hat.

Die Aufgaben des Internationalen Fernmeldevereins sind dreifacher Art: Die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Verbesserung und der rationellen Anwendung der Telekommunikation zu gewährleisten und auszubauen; die Entwicklung der technischen Hilfsmittel und ihrer bestmöglichen Ausbeutung zu fördern; die Tätigkeit und Anstrengungen der verschiedenen Länder unter sich in Einklang zu bringen.

Das Aktionsprogramm des Internationalen Fernmeldevereins sieht folgende vier Hauptpunkte vor: Die Zuteilung der Wellenlängen; die Anwendung möglichst niedriger Tarife, angemessen einer hochwertigen Dienstleistung sowie eine gesunde und unabhängige finanzielle Geschäftsführung auf dem Gebiete der Nachrichtenübermittlung; die Förderung von Massnahmen zum Schutze des Menschenlebens in der Luft, auf den
Meeren und auf dem Land, durch Zusammenarbeit der verschiedenen technischen Dienstzweige ; die Ausarbeitung von Studien und die Unterbreitung entsprechender Empfehlungen zum Wohl der einzelnen Mitgliedstaaten.

Hauptorgane des Internationalen Fernmeldevereins sind die Konferenzen der Bevollmächtigten, die normalerweise alle fünf Jahre zusammentreten

367 (die nächste im Jahre 1959 in Genf), die Verwaltungskonferenzen, der Verwaltungsrat, dem in der derzeitigen Wahlperiode die Schweiz ebenfalls angehört, sowie das Generalsekretariat mit Sitz in Genf. Dieses Organ ersetzt das frühere Bureau, das unter der Aufsicht des Bundesrates von 1868-1948 in Bern tätig war.

Daneben bestehen drei Konsultativkomitees als ständige technische Organe, nämlich jene für Télégraphie, für Téléphonie und für Badioverbindungen.

Um seine mit der Eeorganisation von 1947 verbundenen neuen Aufgaben bewältigen zu können, wuchs der Personalbestand des Generalsekretariats, das ebenfalls die spezialisierten Sekretariate der drei Konsultativkomitees und des internationalen Komitees für die Frequenzaufnahme umfasst, von 30 auf heute 220 Einheiten. Zurzeit ist dieser ganze Stab provisorisch im Palais Wilson, im Kongresshaus (provisorisches Gebäude, errichtet 1982 vom Kanton Genf für die Abrüstungskonferenz) und in der Villa Bartholoni (Besitz der Stadt Genf) untergebracht. Es galt immer als gegeben, dass diese Unterkunftsregelung nur vorübergehenden Charakter habe und dass das Sekretariat innert kurzer Frist anderswo unter angemesseneren Bedingungen Unterkunft finde. Die Genfer Eegierung, im Bewusstsein ihrer verantwortungsvollen Bolle als Gastgeberin internationaler Institutionen, beschäftigte sich seit 1948 mit der Lösung dieses Problems. Nach dem Studium verschiedener Projekte unterbreitete einerseits der Kanton Genf einen Vorschlag zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes an der Place des Nations, also vor den Toren des exterritorialen Gebietes der UNO, und andererseits die Vereinten Nationen einen Bauplan, der die Erstellung eines neuen Flügels am Hauptbau des UNO-Palastes vorsah.

Nach lange dauernden Beratungen im Schosse des Verwaltungsrates des Internationalen Fernmeldevereins wurde schliessh'ch nahezu einstimmig (16 gegen l Stimme) beschlossen, dem Genfer Projekt den Vorzug zu geben. Diese Lösung, die unserer Ansicht nach auch vom schweizerischen Standpunkt aus gewichtige Vorteile in sich schliesst, wurde vor allem im Hinblick auf die sich daraus ergebenden Einsparungen, besonders an den sich jährlich erneuernden Unterhaltskosten, gewählt sowie in Anbetracht der Tatsache, dass in diesem Rahmen auch die dem technischen Charakter des Internationalen Fernmeldevereins
entsprechende-Unabhängigkeit gewährleistet sein würde.

Die Offerte des Kantons Genf sieht die Errichtung eines Gebäudes mit einer Bureaufläche von 6000 m2 vor, dessen Kosten sich auf ungefähr 7 Millionen Franken belaufen würden. Die jährliche Miete, die der Internationale Fernmeldeverein dem Bauherrn zu bezahlen hätte, ist durch die Konferenz der Bevollmächtigten von Buenos Aires 1952 auf höchstens 140000 Franken festgesetzt worden. Der Mietvertrag würde auf unbeschränkte Zeit abgeschlossen mit der Möglichkeit, ihn jederzeit in einen Miet-Kauf-Vertrag abzuwandern, so dass der Mieter gegebenenfalls später zu noch festzusetzenden Bedingungen das Eigentumsrecht am fraglichen Gebäude erwerben könnte.

Die endgültigen Baupläne wurden im Einklang mit dem Ergebnis eines internationalen Wettbewerbs zur Gestaltung der Place des Nations festgelegt

868 werden. Da hiefür mit einer Zeitspanne von 9-10 Monaten gerechnet wird und andererseits die eigentlichen Konstruktionsarbeiten ungefähr 2% Jahre beanspruchen dürften, könnte .das Generalsekretariat des Fernmeldevereins voraussichtlich gegen Ende 1959 die neuen Lokale beziehen.

.II.

Die Meteorologische Weltorganisation (OMM), ebenfalls eine SpezialOrganisation der Vereinten Nationen, ist die Nachfolgerin der Internationalen Meteorologischen Organisation, die zweifellos eine der ältesten Institutionen auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit war. Aus ihrer Entwicklung können folgende Marksteins aufgezeichnet werden: Der erste Versuch einer internationalen. Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meteorologie wurde anlässlich der meteorologischen Konferenz unternommen, die schon 1853 in Brüssel, wenn auch mit dem nur beschränkten Ziel des Austausches und der Sammlung von meteorologischen Beobachtungen der Hochseeschiffahrt, abgehalten wurde. Im Jahre 1872 trat dann zum erstenmal in Leipzig eine Konferenz zusammen, die von 52 Direktoren meteorologischer Institute und weiteren Wissenschaftern besucht war und den Beschluss zur Gründung einer offiziösen Dachorganisation fasste. Im folgenden Jahr vereinigte sich in Wien ein internationaler Kongress, beschickt von den Delegierten von 32 Staaten, der ein-ständiges .Komitee von sieben Mitgliedern ins Leben rief.

Dieses Organ, als Vorgänger des Internationalen Meteorologischen Komitees, trat mehrmals zusammen, worauf es 1878 in Utrecht zur Gründung der Meteorologischen Weltorganisation kam. Anlässlich des zweiten internationalen Kongresses in Köm im Jahre 1879, an dem 40 Länder vertreten waren, wurde das Internationale Meteorologische Komitee aufgestellt, das sich jeweils mit allen Fragen der zwischenstaatlichen Beziehungen bis zum nächsten Kongress zu beschäftigen hatte.

In der Folge wurden periodisch internationale Konferenzen und Kongresse abgehalten, die von. der wachsenden Bedeutung und Ausweitung der Tätigkeit der internationalen meteorologischen Organisation Zeugnis ablegten und zum .weiteren organisatorischen Ausbau der Institution führten, wie auch zur Errichtung zahlreicher technischer Komitees permanenten Charakters, deren Zahl bis 1914 auf neun anwuchs. 1919 trat in Paris auf Einladung der französischen Eegierung eine Direktorenkonferenz zusammen mit dem Ziel, die durch den Krieg unterbrochenen Arbeiten der Organisation wieder aufzunehmen. Es wurde ein Eeglement aufgestellt, das provisorisch den privaten Charakter der Organisation aufrechthielt und deren dreiteilige Struktur neu umschrieb, nämlich die Direktorenkonferenz, das Internationale Meteorologische Komitee und die technischen Kommissionen.

369 Wieder folgten sich zahlreiche internationale Zusammenkünfte von grundlegender Bedeutung, und nur der Ausbruch des zweiten Weltkrieges verhinderte die bereits vorgesehene Umwandlung der immer noch privaten Organisation in eine solche mit zwischenstaatlichem, offiziellem Charakter.

Die Überführung des Sekretariates von seinem bisherigen Standort in De Eilt (Niederlande) nach Lausanne erfolgte im November 1989; ihm lag es ob, auch während des Krieges die nötigen internationalen Kontakte beizubehalten, die verwaltungstechnische und finanzielle Geschäftsführung sicherzustellen, die wichtigsten offiziellen Veröffentlichungen herauszugeben und vor allem auch die Grundlagen für eine rasche und reibungslose Wiederaufnahme der Arbeit nach Kriegsende zu schaffen.

Der zweite Weltkonflikt hat insofern auf die künftige Tätigkeit der internationalen meteorologischen Organisation einen grossen Einfluss ausgeübt, als die enorme Entwicklung der militärischen Flugwaffe mit Sicherheit auch auf einen ähnlichen Aufschwung im zivilen Luftverkehr in den kommenden Jahren schliessen Hess. Im weitern liess sich voraussehen,, dass mit der Geburt der Vereinten Nationen auch die Internationale Meteorologische Organisation als SpezialOrganisation anerkannt würde und somit offiziellen Charakter erhielte.

Die Organe der Internationalen Meteorologischen Organisation entwickelten dann auch kurz nach Kriegsende eine lebhafte Tätigkeit, die in den Arbeiten und Beschlüssen der Direktorenkonferenz von Washington vom Jahr 1947 gipfelten und u. a. die Umwandlung der bisherigen Institution in eine SpezialOrganisation der UNO unter dem Namen Meteorologische Weltorganisation (OMM) vorschlug, jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Unabhängigkeit.

Das bezügliche Abkommen vom 11.Oktober 1947 trat am 28.März 1950 in Kraft.

In der bundesrätlichen Botschaft vom S.Dezember 1948 wurde dem Parlament dieses Abkommen, das schweizerischerseits in Washington von Herrn Prof. Jean Lugeon unterzeichnet worden war, unterbreitet. In der Dezembersession 1948 hat die Bundesversammlung dem Batifikationsbegehren zugestimmt, womit unser Land Mitglied der Meteorologischen Weltorganisation geworden ist.

Am ersten, 1951 in Paris abgehaltenen Kongress der umgeschaffenen Organisation wurde beschlossen, das ständige Sekretariat endgültig in Genf festzulegen;
der Umzug erfolgte im Dezember gleichen Jahres.

Die "Schweiz hat von Anfang an in der Meteorologischen Weltorganisation massgebend mitgearbeitet; seit ihrer Gründung ist sie im ISköpfigen Exekutivkomitee durch den Direktor der Schweizerischen Meteorologischen Zentralanstalt vertreten.

Der zweite Kongress der Meteorologischen Weltorganisation, der in Genf im Frühjahr 19S5 zusammentrat und die Mitwirkung von Vertretern von 88 Staaten und Gebietsgruppen verzeichnen konnte, erteilte dem Exekutivkomitee definitiv den Auftrag der Errichtung eines permanenten Verwaltungsgebäudes in Genf. Nachdem auch im vorliegenden Falle - wie bei dem oben

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skizzierten Bauvorhaben des Internationalen Fernmeldevereins - je ein Projekt des Kantons Genf und der Vereinten Nationen vorlag, wurde im Schosse des Exekutivkomitees im April dieses Jahres ebenfalls beschlossen, die Offerte Genfs anzunehmen, die den Bau eines eigenen Verwaltungsgebäudes an der Place des Nations oder allenfalls die Unterbringung des Sekretariates der Meteorologischen Weltorganisation in dem geplanten, entsprechend zu vergrössernden Gebäude des internationalen Fernmeldevereins vorsieht. Auch für die Meteorologische Weltorganisation waren bei der Wahl des Genfer Projektes vor allem - neben Bücksichten auf ihre Unabhängigkeit - finanzielle Gründe massgebend, da die Organisation mit ihrem relativ bescheidenen Budget die beträchtlich höheren Unterhaltskosten scheute, die eine Unterbringung im Palais des Nations mit sich gebracht hätte.

Die vom Kanton Genf zu tragenden Kosten der Errichtung eines Gebäudes für die Meteorologische Weltorganisation würden sich auf rund 2% Millionen Franken belaufen, die ihr anfallende Jahresmiete auf etwa 70 000 Franken.

III.

Es dürfte sich hier erübrigen, nochmals einerseits auf die Bedeutung der beiden erwähnten internationalen Institutionen und andererseits auf das allgemeine Interesse, das unser Land an deren Unterbringung auf schweizerischem Boden hat, näher einzutreten. Seit jeher, schon zur Zeit des Völkerbundes, hat die Schweiz immer wieder, auch durch finanzielle Hilfeleistung, diese positive Einstellung gegenüber Institutionen der internationalen Zusammenarbeit unter Beweis gestellt. Es sei hier nur an die in letzter Zeit erfolgte Gewährung eines Bundesbeitrages von drei Millionen Franken - abzüghch Bückvergütung von 500 000 Franken durch den Kanton Genf - an die Erstellungskosten von Gebäulicbkeiten für die Weltgesundheitsorganisation erinnert sowie an die im letzten Frühjahr beschlossene Gewährung eines zinslosen Darlehens im Betrage von höchstens 3 400 000 Franken an die Internationale Arbeitsorganisation zur baulichen Vergrösserung des Internationalen-Arbeitsamtes. Diese Praxis der finanziellen Erleichterungen beim Bau oder der Erweiterung von Verwaltungsgebäuden wird bekanntlich von allen Ländern, in denen internationale Institutionen ihren Sitz haben, befolgt.

Es seheint uns daher angezeigt, dass die Eidgenossenschaft auch bei der Errichtung von Verwaltungsgebäulichkeiten des Internationalen Fernmeldevereins und der Meteorologischen Weltorganisation an die sehr erheblichen Kosten, die dem Kanton Genf dadurch erwachsen, einen angemessenen Beitrag leistet, und wir schlagen Urnen vor, hiefür gesamthaft zwei Millionen Franken zu gewähren. Von diesen zwei Millionen Franken würde eine Million 'Franken durch die PTT-Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Wir laden Sie hiermit ein, sich unserer Auffassung anzuscbliessen, indem Sie einen dem beiliegenden Entwurf entsprechenden Bundesbeschluss annehmen.

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Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den I.Oktober 1956.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Feldmann Der Bundeskanzler: Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines Bundesbeitrages an die Erstellung von Verwaltungsgebäuden des Internationalen Fernraeldevereins und der Meteorologischen Weltorganisation Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 1. Oktober 1956, beschliesst: Art. l Dem Kanton Genf wird an die Kosten der Errichtung von Verwaltungsgebäuden für den Internationalen Fernmeldeverein und die Meteorologische Weltorganisation ein Bundesbeitrag von 2 000 000 Franken gewährt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Bundesbeitrag an die Erstellung von Verwaltungsgebäuden des Internationalen Fernmeldevereins und der Meteorologischen Weltorganisation (Vom 1.Oktober 1956)

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1956

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11.10.1956

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